Steuern 


Freistellungsauftrag

Mit einem Freistellungsauftrag für Kapitalerträge weist der steuerpflichtige Sparer seine Bank an, alle Zinseinnahmen vom Steuerabzug bis zu einer bestimmten Höhe freizustellen. Dabei können Freistellungsaufträge bei mehreren Banken erteilt werden, aber sie dürfen in der Summe den Sparerfreibetrag nicht übersteigen.

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