Das auch als NV-Bescheinigung bekannte Formular ist eine Bescheinigung des Finanzamtes, dass der Inhaber keine Abgeltungssteuer auf mögliche Zinserträge an das Finanzamt abführen muss.
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Freistellungsauftrag
Mit einem Freistellungsauftrag für Kapitalerträge weist der steuerpflichtige Sparer seine Bank an, alle Zinseinnahmen vom Steuerabzug bis zu einer bestimmten Höhe freizustellen. Dabei können Freistellungsaufträge bei mehreren Banken erteilt werden, aber sie dürfen in der Summe den Sparerfreibetrag nicht übersteigen.
Festgeld und die Abgeltungssteuer
Mit Beginn des Jahres 2009 wird auch für Festgeld-Anlagen die Abgeltungssteuer eingeführt. Diese betrifft alle Zinsgutschriften, die ab dem 01.01.2009 gezahlt werden.