Nicht wenige Neubesitzer einer Immobilie wenden einen sehr hohen Teil ihres Einkommens für die Rückzahlung des Immobiliendarlehens auf, so dass eine große unvorhergesehene Ausgabe zu Schwierigkeiten bei der pünklichen Bedienung dieses Kredites führen kann. Regelmäßige Hinweise darauf, einen finanziellen Puffer für eventuelle Notfälle bestehen zu lassen, überhören viele Käufer oder Bauherren von Wohneigentum gerne, da sie ihren Kredit so schnell wie möglich zurückzahlen möchten.
Zwangsversteigerung lässt sich vermeiden
Ein schreckliches Ende einer gescheiterten Immobilie stellt die Zwangsverwaltung dar. Bei ihr wird das Haus oder die Wohnung in der Regel weit unter dem Wert verkauft und der bisherige Besitzer behält einen Großteil seiner Schulden, hat aber keine Immobilie mehr. Selbst nach der Zustellung des offiziellen Bescheides über die Beantragung der Zwangsversteigerung hat der Kreditnehmer noch sechs Monate Zeit, seine Schulden vollständig auszugleichen oder sich mit dem Gläubiger zu einigen. Grundsätzlich muss es aber überhaupt nicht bis zur Beantragung der Zwangsversteigerung kommen.
Bei Zahlungsschwierigkeiten sofort mit der Bank Kontakt aufnehmen
Wenn der Kreditnehmer sich sofort an seine Bank wendet, wenn er Schwierigkeiten bei der Rückzahlung feststellt, besteht eine sehr große Wahrscheinlichkeit, dass eine Einigung mit dieser möglich ist. Diese kann in einer vorübergehenden Aussetzung der Darlehensraten ebenso wie in einer Herabsetzung dieser bestehen.
Die Bank wird für ihr Entgegenkommen fast immer eine finanzielle Entschädigung verlangen, diese ist aber immer günstiger als der Verlust der Immobilie.
Der Verbraucher ist geschützt
Grundsätzlich ist der Kreditnehmer bei einem Immobilienkredit vor einer zu schnellen Kündigung des Kredites seitens der Bank geschützt. So darf die Kündigung nur dann erfolgen, wenn der Ratenrückstand mindestens 2,5% der Kreditsumme beträgt. Bei einem durchschnittlichen Kredit für den Erwerb von Wohneigentum bedeutet diese Vorschrift, dass der Kunde etwa fünf Monate in Folge keine Zahlungen für die Kreditraten geleistet hat.
Trotz dieser Schutzvorschrift ist die bereits erwähnte Kontaktaufnahme mit der finanzierenden Bank bereits vor der ersten verzögerten Rückzahlung sinnvoll.
Ein Grund dafür ist, dass eine Anschlussfinanzierung durch die bisherige Bank günstiger angeboten wird, wenn der Kreditnehmer seinen finanziellen Verpflichtungen immer rechtzeitig nachgekommen ist oder sich zumindest bei einer absehbaren Unregelmäßigkeit frühzeitig vor der Fälligkeit gemeldet hat. Auch lässt sich auf diese Weise ein Verkauf des Kredites an einen Investor vermeiden.
Weiterführende Informationen zum Thema Immobilienkreditrückzahlungen finden Sie hier:
http://www.geld-magazin.info/blog/was-tun-bei-finanziellen-problemen
http://www.geld-magazin.info/inhalt/immobilien/immobilienkredit