Immobilien aus der Zwangsversteigerung kaufen 


Ähnlich wie beim traditionellen Immobilienkauf bietet die Tageszeitung die Möglichkeit, sich über bevorstehende Zwangsversteigerungen zu informieren. Meist stehen solche Angebote unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“, in denen die Gerichtstermine für die Zwangsversteigerung bekannt gegeben werden.

Dort kann der potenzielle Käufer erfahren, was wann verkauft wird und wo der Verkauf stattfindet. Die Größe des Objektes und der Wert der Immobilien sind ebenfalls zu erfahren.

 

Wo Informationen über bevorstehende Zwangsversteigerungen zu bekommen sind

Informationen aus Katalogen oder Broschüren. Es gibt richtige Zwangsversteigerungskataloge, in denen die Termine für die Versteigerung veröffentlicht sind. Solche Kataloge oder Broschüren kann der Käufer gegen ein geringes Entgelt kaufen.
Informationen bei den Banken. In den Rechtsabteilungen der Banken erfährt man auch über bevorstehende Zwangsversteigerungen, manchmal sind die Objekte mit Foto in den Schaufensterscheiben der Bank veröffentlicht.

Das Internet. Hier gibt es einige Portale mit großen Datenbanken zu bevorstehenden Zwangsversteigerungen, die genutzt werden können.

Das auserwählte Objekt vorab besichtigen

Ein Rechtsanspruch, das Wunschobjekt von innen zu besichtigen besteht bei Objekten, die sich in der Zwangsversteigerung befinden nicht. Dennoch sollte das Objekt besichtigt und geprüft werden so weit es möglich ist. Laien sollten immer versuchen, einen Blick in das Objektinnere zu bekommen. Dabei ist behutsam vorzugehen. Der Eigentümer wird in Kürze sein Haus verlieren und ist nicht sonderlich interessiert, Fremden das Haus zu zeigen.

Sie sehen immer noch eine Chance darin, dass kein Käufer gefunden wird. Alternativ kann man sich auch Informationen vom Nachbarn beschaffen, besonders wenn das Haus baugleich ist, macht das Sinn. Das Verkehrswertgutachten kann bei Gericht eingesehen werden. Hier stehen Informationen zur Größe des Grundstücks, der Wohnfläche, zum Baujahr, dem Gesamtzustand, zu Belastungen usw.

Die Finanzierung im Vorfeld klären

Beim Immobilienerwerb aus einer Zwangsversteigerung ist ausreichendes Eigenkapital unerlässlich. Die gesamte Finanzierung sollte im Vorfeld geklärt sein. Während der Versteigerung muss bereits eine Sicherheitsleistung in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises erbracht werden. Das kann entweder Bargeld, ein von einer Bank ausgestellter Scheck, eine Bankbürgschaft von einer dem Gericht bekannten Bank oder der Bank bekannten Person sein. Nach Erteilung des Zuschlags ist der Meistbietende sofort rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer der Immobilie.

Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb aus der Zwangsversteigerung

Die Grunderwerbssteuer in Höhe von 3,5 Prozent, Kosten für die Eintragung im Grundbuch, Kosten für den Zuschlag sowie Kosten des Versteigerungsverfahrens.