Der Bausparvertrag 


Ein Bausparvertrag ist nicht nur für den Erwerb oder Bau von Wohneigentum nützlich, sein Abschluss bietet sich auch für den Besitzer eines eigenen Hauses oder einer eigenen Wohnung an, da auf diese Weise die Kosten einer späteren Renovierung sehr günstig finanziert werden können.

 

Der Bausparvertrag

Bei einem Bausparvertrag handelt es sich um eine Kombination eines Sparvertrages mit einem Darlehensvertrag. Die vereinbarte Summe wird bis zu einem vereinbarten Prozentsatz angespart, während der restliche Betrag das Bauspardarlehen bildet. Dieses deckt in fast allen Fällen nicht den kompletten Kaufpreis oder die vollständigen Baukosten ab, es wird von den meisten Banken jedoch dem Eigenkapital zugerechnet. Ein weiterer Vorteil eines Bausparvertrages besteht darin, dass Sondertilgungen jederzeit und ohne Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung zugelassen sind. Sehr nützlich ist der Abschluss eines Bausparvertrages auch nach dem Erwerb von Wohneigentum. Die vereinbare Bausparsumme reicht häufig aus, um die nach einigen Jahren erforderlich werdenden Renovierungsarbeiten zu bestreiten. Üblicherweise beträgt die vereinbarte Ansparphase bei einem Bausparvertrag sieben Jahre. Die monatliche Sparrate bei einem der zukünftigen Renovierung dienenden Bauvertrag muss nicht sehr hoch sein, je nach Alter des Gebäudes reichen 50 bis 75 Euro vollkommen aus, damit die künftig erforderliche Renovierung mit einem Bausparvertrag bestritten werden kann.

 

Staatliche Zuschüsse

Für Einzahlungen auf einen Bausparvertrag wird die Wohnungsbauprämie geleistet. Auf diese Weise werden 8,8% der geleisteten Zahlungen vom Staat subventioniert, wobei die jährliche Zahlung auf einen Betrag von 45,06 Euro für Ledige und 90,11 Euro für Ehepaare beschränkt ist. Die Einkommensobergrenze für diese Förderung liegt bei einem zu versteuernden Einkommen in Höhe von 25 600 € bzw. 51 200 €. Die Wohnungsbauprämie wird zurückgefordert, wenn der Bausparvertrag nicht für wohnungswirtschaftliche Zwecke eingesetzt wird. Eine zulässige Verwendung ist dabei nicht alleine der Bau oder Kauf von Wohneigentum, sondern ebenfalls der Ausbau sowie die Renovierung von vorhandenem Immobilienbesitz. Seit der letzten Gesetzesnovelle dürfen nur noch Personen, die bei Vertragsabschluss jünger als 25 Jahre waren, die Wohnungsbauprämie auch bei nicht-wohnungswirtschaftlicher Verwendung des Bausparvertrags behalten.

 

Weitere Informationen zum Bausparvertrag finden Sie hier:

bundesrecht.juris.de
focus.de