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Grundstückshaftpflichtversicherung
Wer sich den Traum vom Eigenheim erfüllen will, der muss als zukünftiger Haus- und Grundbesitzer einiges Bedenken, nicht nur, wie er die Immobilie finanziert, sondern auch wie das Eigenheim richtig abgesichert werden kann. Doch eins ist Fakt: auch wenn viele Versicherungen abgeschlossen werden, mit einem etwaigen Restrisiko muss jeder Eigenheimbesitzer leben. Denn es gibt immer Schäden, gegen die sich niemand versichern kann, beispielsweise in Hamburg gegen eine Sturmflut.
Grundabsicherung
Doch Eigenheimbesitzer, die einigermaßen ruhig schlafen wollen, sollten auf eine Grundabsicherung nicht verzichten. Eine Versicherungspflicht für Immobilieneigentum gibt es in Deutschland nur für Feuer. Bei allen anderen Versicherungen muss der Besitzer selbst entscheiden, was für ihn wichtig ist und gegen welche Schäden er sich absichern möchte. Wird das Eigentum von einer Bank finanziert, kann es auch sein, dass diese den Abschluss ganz bestimmter Versicherungen von sich aus verlangt und vermittelt. Jeder Eigenheimbesitzer sollte sich ein Versicherungspaket auswählen, mit dem sowohl das Haus abgedeckt ist als auch mögliche Schäden von Dritten auf dem eigenen Grundstück.
Grundstückshaftpflichtversicherung ist sinnvoll
Neben dem Schutz des Hauses und der Baustelle gehört auch eine Grundstückshaftpflichtversicherung zu den empfehlenswerten Versicherungen, sie kann sich schnell bezahlt machen, wenn beispielsweise ein Fußgänger vor dem Grundstück im Winter auf dem glatten Fußweg ausrutscht. Allerdings kann hier auch schon über die private Haftpflichtversicherung ausreichender Schutz bestehen. Als Grundstücksbesitzer ist man auch für den verkehrssicheren Zustand eines noch unbebauten Grundstücks verantwortlich. Auch wenn aus Unaufmerksamkeit Fremde zu Schaden kommen, kann sich das unter Umständen zu einem finanziellen Fiasko entwickeln. Um dem vorzubeugen, ist die sogenannte Grundstückshaftpflichtversicherung eine gute Lösung. Damit wird die gesetzlich bestehende Haftpflicht für den Besitzer des noch nicht bebauten Grundstücks versichert. Das heißt, die Versicherung tritt für den Versicherten ein, wenn andere Personen einen Schaden zugefügt bekommen, für den der Grundstücksbesitzer verantwortlich gemacht wird. Wenn die Forderungen auf den Ersatz des Schadens vom Geschädigten berechtigt sind, zahlt die Versicherung, alles bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Dazu kommt, dass die Versicherung unberechtigte Forderungen gegen den Grundstücksbesitzer abweist und dafür auch die eventuell eintretenden Kosten des Rechtsstreites übernimmt. Es besteht auch Versicherungsschutz, wenn der Grundstücksbesitzer fahrlässig gegen seine bestehenden Pflichten verstoßen hat, zum Beispiel im Winter bei Schnee und Glätte, weder den Schnee geräumt noch gestreut hat oder wenn durch starken Sturm ein Baum auf dem Grundstück abgeknickt ist und dabei Fußgänger verletzt oder Fahrzeuge beschädigt wurden. Alles in allem ein Versicherungsschutz, auf den nicht verzichtet werden sollte. Besteht keine entsprechende Versicherung, muss der Grundstücksbesitzer alle Schadensforderungen aus der eigenen Tasche bezahlen. Häuslebauer, die an dieser Stelle sparen, sparen an der falschen Stelle. So eine unerwartete berechtigte Schadensforderung von Dritten kann durchaus zum finanziellen Ruin führen und den Traum vom eigenen Haus beenden.

