Geld Magazin

Wohn Riester Eigenheimförderung

Zahlreiche Berufstätige und junge Familien wünschen sich ein Eigenheim. Dabei spielen sowohl der Platz, die Lebensqualität, eingesparte Mietkosten als auch das Thema Altersvorsorge eine wichtige Rolle.

Das mietfreie Wohnen im Alter sieht auch der Staat als sinnvolle Säule der privaten Altersvorsorge und fördert dies seit dem Jahr 2008 in Form der Wohn Riester Rente. Mit der Eigenheimzulage bot der deutsche Staat Immobilienkäufern bereits bis zum Jahr 2005 eine attraktive staatliche Unterstützung in Form von Fördermitteln. Im Jahr 2004 wurden noch rund 11 Milliarden staatliche Fördermittel ausgeschüttet.

 

Neue Förderung seit Januar 2008

Seit Januar 2008 bietet der Staat - nach Abschaffung der Eigenheimzulage im Jahr 2006 - eine neue Möglichkeit der Immobilienförderung in Form der so genannten Wohn Riester Rente. Die Wohn Riester Rente ist eine Erweiterung der im Jahr 2001 eingeführten Riester Rente.

Um die volle Riester Förderung zu erhalten, müssen Sparer seit dem Jahr 2008 insgesamt 4 Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in den Riester Vertrag einzahlen. Wird die volle Förderung gewährt, erhalten Sparer 154 Euro Grundzulage und für jedes kindergeldberechtigte Kind 185 Euro Kinderzulage. Für Kinder, die ab dem Jahr 2008 auf die Welt gekommen sind, fließen sogar 300 Euro jährlich.

Neben der klassischen Riester Rente Versicherung, Riester Banksparplänen oder Riester Fondssparplänen, stehen im Rahmen der Wohn Riester Rente nun auch Riester-Immobiliendarlehen sowie Riester-Bausparverträge zur Verfügung. Besteht beim Kauf einer Immobilie bereits ein Riester Vertrag, so kann auch Kapital aus einem bereits laufenden Riester-Vertrag zum Zweck der Finanzierung entnommen werden.

 

Weitere Informationen zur Wohn Riester und Eigenheimrente finden Sie auf Wohn-Riester-Ratgeber.de. 13 Fragen und Antworten zum Wohn Riester finden Sie auf Focus.de