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KfW Förderung Altersgerechtes Umbauen

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Beim Programm "Altersgerechtes Umbauen" werden Maßnahmen gefördert, welche das Verbleiben in der eigenen Wohnung beim Auftreten der im Alter häufigen Einschränkungen in der Beweglichkeit ermöglichen oder erleichtern. Dabei kann es sich um einfache Maßnahmen wie das Anbringen von Handläufen an beiden Seiten der Treppe oder den Einbau einer Gegensprechanlage ebenso handeln wie um größere Bauvorhaben wie das Umbauen kompletter Sanitärräume. Neu geschaffener Wohnraum ist ebenso förderfähig wie ein ohne Barrieren zugänglicher Gemeinschaftsraum in Mehrfamilienhäusern. Der Einbau eines Aufzuges wird ebenso gefördert wie das Verbreitern vorhandener Türöffnungen.

 

Wie sieht die Förderung aus?

Die Förderung beim Programm "Altersgerechtes Umbauen" besteht aus einem vergünstigten Förderkredit, dessen Höhe auf maximal 50 000 Euro pro Wohneinheit begrenzt ist. Die Kreditlaufzeit kann zwischen zehn, zwanzig oder dreißig Jahren gewählt werden, wobei zwischen einem und fünf Jahren tilgungsfrei bleiben. Die Zinsfestschreibungsfrist beträgt wahlweise fünf oder zehn Jahre, die KfW sichert das Angebot für die danach erforderliche Prolongation ausdrücklich zu.

Das Darlehen kann in einer Summe oder Zug um Zug abgerufen werden, drei Monate nach der Auszahlung des Teilbetrages ist der Nachweis über die bestimmungsgemäße Verwendung zu erbringen. Wird die komplette Darlehenssumme in einem Betrag ausgezahlt, beträgt die Frist für diesen Nachweis neun Monate. Wichtig ist, dass der Antragsteller das Förderdarlehen vor dem Baubeginn der entsprechendenn Maßnahme beantragt, das bloße Einholen von Angeboten sowie eventuelle Planungen sind zulässig.

Der Architekt oder ein Handwerksunternehmen muss formlos bescheinigen, dass die Umbauten den Anforderungen des für diese Fördermaßnahme von der KfW aufgelegten Merkblattes entsprechen. Auf der nach Abschluss der Baumaßnahme erstellten Rechnung ist ebenfalls ein entsprechender Vermerk erforderlich. Der Antrag wird nicht direkt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau gestellt, sondern über eine Geschäftsbank bei dieser eingereicht.

 

Wer kann den Antrag stellen?

Sowohl private als auch gewerbliche und öffentlich-rechtliche Immobilienbesitzer sind antragsberechtigt. Daneben können auch Mieter einen Antrag stellen, wenn sie eine Genehmigung für die Umbaumaßnahmen seitens des Vermieters vorlegen. Wer als Mieter die Kosten für eine Umbaumaßnahme trägt, sollte sich vom Vermieter einen unbegrenzten Verzicht auf eine Kündigung zusichern lassen. Ein Mindestalter des Bewohners ist für die Antragstellung nicht erforderlich.

 

Zum Weiterlesen:

kfw-foerderbank.de
de.wikipedia.org