Die Riesterförderung muss im Alter versteuert werden und wer aus der geförderten Immobilie auszieht, muss die Förderung zurückzahlen.
Wie bei anderen Altersvorsorgeprodukten gilt beim Wohn-Riester die nachgelagerte Besteuerung. Dabei wird nicht nach dem Immobilienwert versteuert, sondern nach der Summe der Einzahlungen, die gefördert wurden. Um darüber einen Überblick zu haben, gibt es ein sogenanntes Wohnförderkonto, indem alle Tilgungsleistungen und Zulagen vermerkt sind.
Das gilt auch für Riesterverträge, bei denen Geld entnommen wurde, um es in das Eigenheim zu investieren. Alle Beträge werden mit zwei Prozent jährlich verzinst. Das ist der Preis, den Sie bezahlen, weil das Geld aus dem Riestervertrag vor Rentenbeginn genutzt wurde.
In der späteren Rentenphase wird der Betrag nicht mehr verzinst. Geht man in den Ruhestand, wird der Gesamtbetrag aus den Tilgungsleistungen, Zulagen und Einnahmen errechnet und zum zu versteuernden Einkommen gezählt.
Die Wahlmöglichkeit bei Steuern
Dass überhaupt Steuern entrichtet werden müssen, ist ein großer Nachteil beim Wohnriestern. Wenn Sie sich entschließen, die gesamte Steuerschuld in einem Betrag zu begleichen, werden 30 Prozent des Betrages erlassen. Das heißt, sie versteuern effektiv nur 70 Prozent des Betrages. Nachteilig dabei ist, dass Sie wegen der Steuerprogression hoch schießen.
Der andere Weg ist die Steuerschuld auf die Jahre bis zum 85. Lebensjahr aufzuteilen. Dabei wird der Gesamtvertrag auf die verbleibenden Jahre aufgeteilt. Der Betrag wird dann Jahr für Jahr auf das zu versteuernde Einkommen aufgeschlagen. Welcher Weg der günstigere ist, müssen Sie selbst ausrechnen.
Wenn es anders, als gedacht kommt
Wird das geförderte Eigenheim verkauft oder vermietet ist das eine Riester schädliche Verwendung und sie müssen die erhaltenen Zulagen und Steuererstattungen wieder zurückzahlen, weil die Verwendung des Eigenheims nicht mehr riesterkonform ist.
Aber auch hier gibt es Mittel und Wege um die Zulagen behalten zu können.
Wird der Verkaufserlös innerhalb von vier Jahren in ein neues Eigenheim gesteckt, kann die Förderung behalten werden. Das geht auch dann, wenn die geförderten Beiträge innerhalb eines Jahres wieder in einen Riestervertrag investiert werden.
Wenn Sie den Verkaufserlös innerhalb von vier Jahren in ein neues Riester-Eigenheim stecken, können Sie die Förderung, die Sie für die alte Immobilie gezahlt bekommen haben, behalten. Das gilt auch für den Fall, dass Sie innerhalb eines Jahres die geförderten Beträge in einen Geld-Riester-Vertrag einzahlen. Wer aus beruflichen Gründen auszieht und das Haus vermietet, muss ebenfalls nicht zurückzahlen, wenn er vor dem 68. Lebensjahr wieder einzieht.
Im Todesfall wird die Steuerbelastung mit der Immobilie vererbt, sodass die bestehende Steuerschuld sich erbmindernd auswirkt.
Weitere Informationen zum Thema Wohn-Riester finden Sie hier:
http://www.vergleich-riester-rente.com/Wohn-Riester-Vorteile-und-Nachtei...