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Bauherrenhaftpflichtversicherung


By Geld Magazin - Posted on 11 April 2008

Wer als Häuslebauer auf seinem eigenen Grundstück eine Immobilie errichtet, der benötigt im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben eine ganze Reihe von wichtigen Versicherungspolicen, um gegen die Eventualitäten, die das Leben bietet, ausreichend geschützt zu sein.

wichtigste Versicherung: Bauherrenhaftpflichtversicherung

Zu den wichtigen dieser Versicherungen zählt die Bauherrenhaftpflichtversicherung, die eine Untergruppe der privaten Haftpflichtversicherung darstellt. Bauherren sind, wenn sie ein Haus errichten für eine bestimmte Zeit für eine Baustelle komplett verantwortlich. Damit steht der Bauherr in der Pflicht, sich um die Baustelle als solche zu kümmern, Quellen der Gefahr im Vorfeld zu erkennen und zu beseitigen. Außerdem hat jeder Bauherr in gewisser Weise eine Pflicht zur Überwachung und zur Sicherung des Verkehrs. Dazu müssen auch Handwerker und Architekten, die geeignet sind, ausgewählt werden. Kommt der Bauherr diesen allgemeinen Pflichten nicht in angemessener Weise als Bauherr nach, wird man vor dem Gesetzgeber verantwortlich gemacht für alle Schäden, die anderen Beteiligten oder auch Unbeteiligten im Zusammenhang mit dem Bau entstehen können. Dabei ist es völlig unwesentlich, inwieweit die geschädigten Personen sich berechtigt oder unberechtigt auf der Baustelle m Rahmen befunden haben.

Unterschätzung der Gefahren und Risiken

Die Gefahren und Risiken, die es auf einer Baustelle gibt, werden in den meisten Fällen unterschätzt. So kann zum Beispiel ein Passant von einem Bauteil, das herunterfällt, verletzt werden, genauso kann es passieren, das ein unbeaufsichtigtes Kind in eine Baugrube fällt oder dass ein parkendes Auto von Baufahrzeugen beschädigt wird … und, und, und. Die Liste könnte unendlich fortgesetzt werden. Bauherren, die für solche Fälle keine Bauherrenhaftpflichtversicherung nachweisen können, die müssen solche Schäden aus eigener Tasche begleichen und können schlimmstenfalls ihren Traum vom Eigenheim begraben, weil der finanzielle Ruin folgt.

Abdeckung von Schäden

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung hingegen deckt alle derartigen Schäden, die entstehen können, ab. Der Bauherr versichert seine gesetzliche Haftpflicht für das Grundstück, welches bebaut wird und das zu erbauende Haus. Damit sind die Ansprüche Dritter, die aus einem Verstoß gegen die Bauherrenpflichten resultieren können und auch Schäden am Vermögen bis zu einem bestimmten Wert, der in der Police festgelegt wird, versichert. Diese Versicherung wird nur für den Zeitraum der Bauphase abgeschlossen und der Versicherungsbeitrag dafür wird in den meisten Fällen als einmaliger Beitrag geleistet. Sollte sich ein Bauherr entschließen, bei dieser Versicherungsgesellschaft auch eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen, dann kann es durchaus sein, dass die Bauherrenhaftpflichtversicherung gebührenfrei abgeschlossen wird. Der Bauherr muss beim Abschluss der Versicherung beachten, dass alle möglichen Eventualitäten in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden. Am besten ist es, wenn vorab eine Liste der möglichen Schäden erstellt wird. Bei Abschluss der Haftpflichtversicherung für Bauherren ist unbedingt zu beachten, dass alle Eventualitäten in den Vertrag aufgenommen werden, Dinge, die fehlen, sind nicht versichert. Das fängt an bei Schäden, die durch Handwerker verursacht werden könnten, und hört bei eventuellen Schäden an den Fahrzeugen Unbeteiligter auf. Dazu gehören auch solche Schadensfälle, die nur an Dingen entstehen, die sich nur zeitweise auf der Baustelle befinden und eventuelle Schadensersatzforderungen von Subunternehmern für möglichen Verdienstausfall, weil nicht gearbeitet werden kann.

Vergleich der Kosten und Konditionen

Im Zusammenhang mit der Auswahl der passenden Versicherungsgesellschaft sind für die Versicherungen, die abgeschlossen werden müssen, natürlich die Konditionen genauestens zu vergleichen, um aus der Vielfalt der existierenden Angebote gute und gleichzeitig günstige Anbieter herauszufiltern. Dass, der Preisvergleich wichtig ist, hat der Bauherr spätestens in Vorbereitung des gesamten Bauvorhabens gelernt.