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Anschlussfinanzierung
Immobilienkäufer, die eine laufende Baufinanzierung haben, bei der die Zinsbindung zu Ende geht, bekommen von ihrer Bank häufig kurze Zeit vorher ein Angebot zur Verlängerung.
Oft wird den Kunden für die sogenannte „zweite Finanzierungsrunde“ eine Offerte gemacht, bei der die zu tilgende Rate wesentlich niedriger ist als die bisherige Rate. Dennoch sollte jeder Darlehensnehmer versuchen, eine Anschlussfinanzierung nach seinen individuellen Verhältnissen zu finden.
In der Immobilienfinanzierung wird das Eingehen einer neuen Schuld zum Begleichen einer bereits bestehenden Schuld als Anschlussfinanzierung bezeichnet. Im Normalfall bekommt der Kunde dafür automatisch von seiner Bank ein Angebot. Doch der Darlehensnehmer hat eben auch die Möglichkeit, die Bank zu wechseln, wenn woanders ein deutlich besseres Angebot bekommen kann.
Diese Anschlussfinanzierung wird im Allgemeinen immer dann benötigt, wenn die Immobilienfinanzierung über einen sehr hohen Kreditbetrag mit einer langen Laufzeit abgeschlossen wurde. In diesen Fällen ist die vereinbarte Zinsbindungsfrist kürzer als die Laufzeit des gesamten Darlehens und demzufolge muss nach Ablauf der Zinsbindungsfrist zu den Konditionen des Darlehens neu verhandelt werden.
Viele Banken bieten ihren Kunden die gleichen oder ähnliche Konditionen, wie im Erstvertrag an, dann sollten die Darlehensnehmer in Verhandlungen treten, denn es ist durchaus möglich, deutlich bessere Konditionen zu verhandeln, insbesondere dann, wenn durch das bisherige Zahlverhalten auch bewiesen werden konnte, dass man ein zuverlässiger Kunde der Bank ist.
Jeder Darlehensnehmer sollte sich immer die Mühe machen, auch Angebote von anderen Banken einzuholen und sei es nur zu dem Zweck, sie bei der Hausbank vorzulegen, um eine Verhandlungsbasis zu haben. Wenn die bisherige Bank nicht bereit sein sollte, eben solche günstigen Konditionen für die Anschlussfinanzierung zu bieten, dann ist es immer ratsam, die Bank zu wechseln. Bei den Beträgen, um die es in der Regel immer noch geht, kann das letzten Endes einige Tausend Euro Ersparnis bringen.
In dem Vertrag für die Anschlussfinanzierung sollte immer die Möglichkeit von Sondertilgungen bestehen, zumindest sollte ein bestimmter Höchstbetrag festgelegt sein, der ohne weitere Kosten jährlich auch das Darlehen eingezahlt werden kann. Damit kann vermieden werden, dass an die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung für entgangene Zinsen zu bezahlen ist. Immobilienbesitzer, die bei Auslaufen des Erstvertrages noch Kapital besitzen, können das am Vertragsende in den ersten Vertrag einzahlen, so wird die Höhe der Anschlussfinanzierung geringer und das spart wieder Zinsen. Bei dieser Form der zusätzlichen Tilgung am Ende der Zinsbindung muss die Bank nur von dem Vorhaben informiert werden, eine Vorfälligkeitsentschädigung ist nicht zu leisten.
Bei der Anschlussfinanzierung muss der Darlehensnehmer wieder ähnliche Regeln, wie bei Abschluss der ersten Finanzierung beachten, sind die Zinsen gerade niedrig, muss versucht werden, eine lange Zinsbindung zu wählen und wenn der Markt gerade in einer Hochzinsphase ist, dann ist es besser eine kürzere Zinsbindung zu haben, um bei sinkenden Zinsen neue Verhandlungen aufzunehmen.
Im Zusammenhang mit der Anschlussfinanzierung hat der Kunde natürlich auch die Möglichkeit die Höhe der Rate neu festzulegen, dabei muss die Entscheidung getroffen werden, was sinnvoller ist, entweder die Rate wie sie war beizubehalten, dann kann bei einem niedrigeren Zinssatz das Darlehen eher komplett getilgt werden oder die Rate etwas zu verringern, um mehr finanziellen Spielraum im Haushaltsbudget zu haben. Diese Entscheidung obliegt jedem selbst und richtet sich nach den individuellen Gegebenheiten.
