Ab 01. Juli 2010 ist es soweit. Das lange erwartete P-Konto wird eingeführt. Jeder Verbraucher, der bei einer Bank ein Girokonto führt, hat dann das Recht, sein Konto in eine P-Konto umwandeln zu lassen.
Was man aber wissen muss
Ein Anspruch auf die Eröffnung eines Girokontos besteht deswegen aber nach wie vor nicht. Wird einem Kunden die Eröffnung eines Girokontos aufgrund seiner negativen Bonität verweigert, muss er sich umsehen, um eine Bank zu finden, die ihm die Eröffnung eines Girokontos auf Guthabenbasis ermöglicht. Das ist dann das „Girokonto für Jedermann“. Viele Banken verweigern aber bis heute die Einrichtung eines solchen Kontos.
Das P-Konto kann aber nur dann eingerichtet werden, wenn ein Girokonto bei der Bank geführt wird. Dieses wird dann lediglich umgewandelt und unter derselben Bankverbindung weitergeführt.
Jede Person darf nur ein P-Konto führen. Dass die Kunden sich auch daran halten, wird die Schufa prüfen. Alle Banken werden die Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto an die Schufa melden. Ist bei der Schufa bereits eins für den Kunden aktenkundig vermerkt, wird er ein zweites Girokonto nicht umwandeln können. Außerdem ist festgelegt, dass die Führung eines P-Kontos keinen Einfluss auf den Score-Wert des Kunden haben darf.
Alle bisherigen Regelungen zum Pfändungsschutz werden zum 1. Januar 2012 außer Kraft gesetzt. Von da an wird der Pfändungsschutz nur noch durch das Führen eines P-Kontos gewährleistet. Die Banken werden ihre Kunden dazu rechtzeitig schriftlich informieren.
Was ändert sich mit der Einführung des P-Kontos?
- Unabhängig von der Einkommensart wird Pfändungsschutz gewährt.
- Es entfällt die Einholung einer Gerichtsentscheidung zum Umfang des Pfändungsschutzes.
- Sozialleistungen und Kindergeld werden besser geschützt, sie müssen nicht mehr innerhalb von sieben Tagen nach Eingang abgehoben werden.
- Das Konto wird wegen einer laufenden Kontopfändung nicht blockiert.
- Für die Banken wird der Aufwand deutlich geringer.
- Das Risiko, das die Bank das Girokonto aufgrund vorliegender Kontopfändungen kündigt, sinkt deutlich.
Vorsicht vor Vermittlern, die das P-Konto gegen Gebühren anbieten
Einige Verbraucher sind durch die neue Regelung verunsichert. Das machen sich windige „Dienstleister“ zunutze und bieten Verbrauchern an, ihnen ein P-Konto gegen die Zahlung von Gebühren vermitteln zu können. Darauf sollten Sie sich nicht einlassen. Die Führung eines P-Kontos setzt ein Girokonto voraus. Die Umwandlung des Girokontos in ein P-Konto wird von den Banken nicht mit Gebühren belegt.
Weitere Informationen zum Thema P-Konto finden Sie hier:
http://www.geld-magazin.info/girokonto/news/p-konto
http://www.pkonto.org/p-konto/
http://www.geld-magazin.info/blog/2008/pfaendungsschutz-konto
