Konto für Jedermann 


Das Konto für Jedermann ist ein Girokonto auf Guthabenbasis, für das der Kontoinhaber in der Regel auch Gebühren für die Kontoführung bezahlen muss.

Verschuldete Verbraucher haben viele Probleme, dazugehört auch das Problem mit den Schwierigkeiten, wenn ein neues Girokonto eröffnet werden soll, obwohl die Schufa negativ ist, weil das bisherige Girokonto vonseiten der Hausbank gekündigt wurde.

 

Viele Banken weigern sich, ein Konto bereitzustellen

Schuldner sind nicht die Klientel, mit denen sich Geld verdienen lässt. Die Banken sehen den möglicherweise höheren Verwaltungsaufwand und die Tatsache, dass einem Schuldner weder ein Dispositionskredit eingeräumt werden kann, mit dem sich Geld verdienen lässt, noch das ihm andre Bankprodukte verkauft werden können. So passiert es immer öfter, dass Banken sich schlicht und einfach weigern, jemand mit negativer Schufa ein Girokonto einzurichten.

Das Konto für Jedermann gibt es nicht bei jeder Bank

Das Guthabenkonto kommt aus einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Banken, die der Zentrale Kreditausschuss ins Leben gerufen hat, um auch verschuldeten Verbrauchern die Möglichkeit zu geben, am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen. Es handelt sich beim Konto für Jedermann um ein Guthabenkonto ohne Dispositionskredit und ohne Kreditkarte. Die EC-Karte wird in der Regel nur mit eingeschränkter Funktion vergeben. Dennoch werden damit alle gängigen Transaktionen, die für Einzugsermächtigungen und Lastschriftverfahren notwendig sind, möglich, ohne dass extra Gebühren anfallen. 

Wer als Verbraucher ein solches Konto eröffnen möchte, braucht einen langen Atem, um eine Bank zu finden, die bereit ist, die Kontoführung zu übernehmen.

Seit 01.07. gibt es das P-Konto

Das P-Konto ist ein Pfändungsschutzkonto, das es dem Schuldner ermöglicht, ein Konto zu führen, auf dem das Geld innerhalb der persönlichen Pfändungsfreigrenze vor Pfändung geschützt ist. Schuldner, die befürchten, dass Gläubiger ihr Konto pfänden, sollten rechtzeitig ihr bestehendes Konto in ein P-Konto umwandeln lassen. Das P-Konto schützt vor Girokontokündigung vonseiten der Bank. Setzt allerdings immer voraus, dass ein Girokonto vorhanden ist.