Girokontoführung bei Privatinsolvenz 


Die Privatinsolvenz

In Deutschland ist es seit einigen Monaten möglich, ein vereinfachtes Insolvenzverfahren, das so genannte Privatinsolvenzverfahren zu nutzen. Durch dieses Verfahren soll es vor allem Privatpersonen erleichtert werden, über den Weg der Insolvenz ihre Schulden abzubauen und wieder von vorn zu beginnen. Grundlage des Privatinsolvenzverfahrens ist eine Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, der aufgrund niedriger Einkünfte oder einer Überschuldung nicht mehr in der Lage ist, seine Gläubiger zu befriedigen.

Wenn auch der außergerichtliche Vergleich oder eine Einigung über die Reduzierung der Rate und der Kreditschuld nicht möglich ist, muss das Insolvenzverfahren eröffnet werden. Nach einer sechsjährigen Wohlverhaltensphase, in der Schuldner keine neuen Schulden aufnehmen dürfen und Einkommen oberhalb der Pfändungsfreigrenze an ihre Gläubiger abführen müssen, werden noch offene Schulden gestrichen. Sobald die Restschuldbefreiung erteilt wurde, ist der bisherige Schuldner schuldenfrei.

 

Die Auswirkungen auf das Girokonto

Ein Girokonto dient zur Abwicklung des alltäglichen Zahlungsverkehrs, der auch bei einer Insolvenz notwendig ist. Da keine neuen Schulden aufgenommen werden dürfen, müssen Miete, Strom und sonstige Verpflichtungen pünktlich überwiesen werden. Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, wird das Konto ab diesem Tag für Verfügungen aller Art gesperrt.

Sowohl Arbeitseinkommen als auch Sozialleistungen dürfen dann nicht mehr verfügt werden, Überweisungen und Lastschriften werden nicht gebucht. Damit das Konto wieder normal geführt werden kann, ist ein Auftrag des Insolvenzverwalters notwendig, der das Konto im Guthaben freigibt. Ein Dispositionskredit kann dann jedoch nicht mehr eingerichtet werden, auch Überziehungen sind nicht mehr möglich.

 

Die Eröffnung neuer Girokonten

Grundsätzlich ist es jedem Menschen möglich, ein Girokonto in Deutschland zu eröffnen. Einige Banken lehnen die Kontoeröffnung jedoch ab, Girokonto Privatinsolvenzwenn sie in der Schufa-Auskunft den Hinweis über das Insolvenzverfahren finden. Und das, obwohl sich die Institute freiwillig verpflichtet haben, ein Konto für Jedermann anzubieten. Wer Probleme mit der Eröffnung eines Kontos hat, kann seinen Insolvenzverwalter hinzuziehen oder einen Schuldnerberater bitten, am Termin bei der Bank teilzunehmen.

Wird das Konto dann eröffnet, handelt es sich grundsätzlich um ein Konto auf Guthabenbasis. Dies bedeutet, dass das Konto nicht überzogen werden darf. Sollten Lastschriften oder Überweisungen anstehen, obwohl das Konto keine Deckung aufweist, werden die Aufträge entweder zurückgegeben oder aber überhaupt nicht ausgeführt. Für Verfügungen am Geldautomaten wird bei Konten für Jedermann einzig eine Bankkarte ausgegeben. Bei jeder Abhebung wird hier geprüft, ob die Verfügungen im Guthaben möglich sind, andernfalls wird die Auszahlung abgewiesen.

 

Weitere Informationen zur Kontoführung im Insolvenzfall finden Sie hier:

f-sb.de
ra-franzke.de
srbg.de