Seit 01.07.2010 gibt es das Girokonto mit Pfändungsschutz – ein sogenanntes P-Konto – in das ein vorhandenes Girokonto auf Antrag umgewandelt werden kann.
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass jeder Bankkunde jetzt das Recht hat, sein vorhandenes Girokonto in ein Girokonto mit Pfändungsschutz umwandeln zu lassen. Dieses Pfändungsschutzkonto bietet Schutz vor Pfändungen durch die Gläubiger, unabhängig davon, woher das Einkommen des Kontoinhabers stammt. Leider hat das Gesetz zum Kontopfändungsschutz nicht geregelt, dass für einen Verbraucher kein Rechtsanspruch darauf besteht, dass die Bank ihm bei negativer Bonität ein Girokonto einrichten muss.
Ein vorhandenes Girokonto in ein Girokonto mit Pfändungsschutz umwandeln
Um in den Genuss zu kommen, ein P-Konto führen zu dürfen, müssen Verbraucher bereits ein Girokonto haben, dass dann auf Antrag in das P-Konto umgewandelt wird. Von dieser neuen Regelung profitieren insbesondere Selbstständige und Freiberufler, für die es vorher keine Möglichkeit gab, ihr Einkommen in Höhe des Pfändungsfreibetrages zu sichern. Der Gesetzgeber hat gleichzeitig festgelegt, dass jeder Verbraucher nur ein P-Konto führen darf.
Dabei wird das bereits vorhandene Girokonto unter der gleichen Kontonummer weitergeführt, nur dass eben in Zukunft Schutz vor möglichen Zugriffen von Gläubigern im Rahmen des für den Betroffenen gültigen Pfändungsfreibetrages besteht. Dieser liegt derzeit für eine Einzelperson bei knapp 1.000 Euro. Eine entsprechende Meldung über die Einrichtung des Girokontos mit Pfändungsschutz gibt die Bank an die Schufa, sodass das P-Konto nicht missbräuchlich verwendet werden kann.
Zum Ende des Jahres 2011 entfallen alle bisherigen Regelungen zum Pfändungsschutz, der dann ab Januar 2012 nur noch gewährt wird, wenn der Schuldner über ein P-Konto verfügt.
Vorteile des P-Kontos
Pfändungsschutz wird unabhängig von der Art des Einkommens gewährt. Verbraucher müssen sich keinen Gerichtsentscheid mehr zur Höhe des Pfändungsschutzes einholen. Die bisherige Abhebefrist von Sozialleistungen und Kindergeld entfällt und das Konto kann nicht mehr für den Zahlungsverkehr blockiert werden. Das Risiko, das es aufgrund von Kontopfändung zu einer Kündigung des Girokontos vonseiten der Bank kommt, wird minimiert. Für die Banken sinkt der Bearbeitungsaufwand. Die Umwandlung des Kontos ist gebührenfrei, aber für die Kontoführung werden bei den meisten Banken Gebühren erhoben.
