Girokonto für Jedermann 


Auf ein Girokonto kann heute kaum noch jemand verzichten. Egal, ob über dieses Konto Gehaltszahlungen, Sozialhilfezahlungen oder die Rente abgewickelt wird, in den meisten Fällen ist die Barauszahlung dieser Gelder heute nicht mehr möglich. Auch die Bezahlung von Rechnungen oder die Begleichung der Miete, alles kann nur noch über ein bestehendes Girokonto abgewickelt werden. Wer kein Girokonto hat, muss diese Überweisungen für hohe Gebühren am Bankschalter erledigen.

Girokonto für Jedermann
Um niemanden, unabhängig von der Höhe seines Einkommens oder seiner Bonität, von dieser Bankdienstleistung auszuschließen, haben sich die deutschen Banken und Sparkassen bereits im Jahr 1995 freiwillig dazu bereiterklärt, ein Girokonto für Jedermann anzubieten.
Dieses Girokonto unterscheidet sich von einem „normalen“ Girokonto vor allem darin, dass Überziehungen nicht möglich sind. Das Konto wird somit nur auf Guthabenbasis geführt. Einnahmen und Ausgaben können jedoch ebenso wie auf einem klassischen Girokonto gebucht werden, auch können Daueraufträge eingerichtet und Lastschriftabbuchungen vereinbart werden. Somit steht das Girokonto für Jedermann dem eigentlichen Girokonto in nichts nach.

Im Unterschied zum konventionellen Girokonto erhalten Kontoinhaber hier auch keine Ec/maestro-Karte, mit der europaweit an Geldautomaten abgehoben werden kann. Vielmehr wird einzig eine Service-Karte der Bank vergeben, mit der Abhebungen nur an institutseigenen Automaten möglich sind. Auch das Risiko von Überziehungen sowie das Einkaufen beim Händler sind mit dieser Karte ausgeschlossen.

 

Häufige Ablehung der Kontoeröffnung

Obwohl sich die Banken zur Eröffnung des Girokontos für Jedermann verpflichtet haben, sind immer wieder Institute zu finden, die die Kontoeröffnung ablehnen. Viele Sparkassen, die Commerzbank sowie die Raiffeisenbanken sind aber gute Ansprechpartner, wenn ein Girokonto für Jedermann abgeschlossen werden soll. Sie werden das Konto einrichten, auch wenn die Daten der Schufa negativ sind. Derartige Auskünfte sind nämlich kein Grund, eine Kontoeröffnung abzulehnen.

Sofern es die Bank trotz dessen ablehnt, das Konto zu eröffnen, kann ein Schuldnerberater eventuell ein klärendes Gespräch mit dem Berater führen.
Die Kontoeröffnung seitens der Bank kann nur dann abgelehnt werden, wenn der Kunde das Konto gesetzeswidrig gebraucht oder den Bankangestellten bedroht.

 

Weitere Informationen zum Girokonto für Jedermann finden Sie hier:

http://www.infos-finanzen.de/konto/girokonto/jedermann/
http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/girokonto_fuer_jedermann.html