Girokonten für Minderjährige
Girokonten sind im Alltag ein wichtiger Bestandteil, nicht nur bei Erwachsenen. Da auch schon Jugendliche den Umgang mit einem Girokonto lernen sollten, eröffnen viele Eltern ihren Kindern bereits in jungen Jahren ein Girokonto. Grundsätzlich ist es möglich, Kindern ab dem Alter von sieben Jahren ein Konto zu eröffnen. Ab diesem Zeitpunkt sind die Kinder beschränkt geschäftsfähig und dürfen ein Girokonto auf Guthabenbasis führen. Kontoüberziehungen sind dabei natürlich nicht möglich, denn die Kinder sind noch nicht volljährig.
Auf Wunsch der Eltern können den Jugendlichen sogar Bankkarten ausgehändigt werden, mit denen Geld vom Geldautomaten abgehoben werden können. Viele Eltern überweisen dann das monatliche Taschengeld auf dieses Konto, so dass die Kinder einen ersten Einblick in die Kontoführung erhalten. Soll ein Girokonto für Minderjährige eröffnet werden, sind in jedem Fall die Unterschriften beider gesetzlicher Vertreter notwendig. Zudem benötigt die Bank entweder einen Kinderausweis oder aber eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes und die Personalausweisdaten der Eltern.
Girokonten für Auszubildende und Studenten
Spätestens dann, wenn der Jugendliche eine Ausbildung oder ein Studium beginnt, ist ein Girokonto unabdingbar. Es wird beispielsweise benötigt, um die Ausbildungsvergütung zu überweisen oder aber um das Bafög zu erhalten. Auch haben Jugendliche oft bereits Handyverträge abgeschlossen oder bewohnen eine eigene Wohnung, so dass Zahlungsverpflichtungen vorhanden sind. Da die Jugendlichen für die Banken eine wichtige Zielgruppe sind, werden verschiedene Konten in diesem Bereich angeboten.
Diese Konten heißen Jugendkonten, Startkonten oder YoungGiro und werden sowohl von den Privatbanken, den Sparkassen und den Genossenschaftsbanken angeboten. Einheitlich ist dabei, dass in den meisten Fällen keine Kontoführungsgebühren berechnet werden. Oft erhalten die Jugendlichen sogar eine Guthabenverzinsung, die zum Sparen animieren soll. Für die Abhebung von Bargeld erhalten Jugendliche, die noch minderjährig sind, einzig eine Bankkarte, denn mit ihr kann das Guthaben auf dem Konto geprüft werden. Kontoüberziehungen sind hier nicht möglich.
Volljährige Auszubildende und Studenten hingegen können auch eine ec/maestro-Karte in Anspruch nehmen, sogar kostenlose Kreditkarten mit einer geringen Kreditlinie werden angeboten. Voraussetzung ist jedoch eine einwandfreie Bonität und eine positive Schufa-Auskunft.
