Dauerauftrag 


Es gibt mittlerweile viele Buchungen, die regelmäßig vom Konto abgezogen werden. Vielfach wird dies heute per Lastschrifteinzug erledigt, so dass die Firmen die offenen Beträge selbst vom Konto abbuchen können. Regelmäßig wiederkehrende Buchungen sind beispielsweise die Abschläge der Versorger, Mietzahlungen oder monatliche Versicherungsprämien.

Kontoinhaber, die keine Einzugsermächtigung erteilen wollen, sondern die selbst die Bezahlung vornehmen, können dies natürlich per Überweisung tun. In diesem Fall müssen die Überweisungen jedoch monatlich neu ausgefüllt und an die Bank weitergegeben werden. Dies ist mit viel Aufwand und Zeit verbunden. Die Alternative ist ein Dauerauftrag. Auch hier handelt es sich um eine Überweisung, die jedoch in jedem Monat nach den Vorgaben des Kontoinhabers wieder neu ausgeführt wird, und zwar so lange, wie die Bank den Auftrag dazu hat.

 

Die Einrichtung und Änderung von Daueraufträgen

Daueraufträge können bei jeder Bank, deren Filiale vor Ort ist, eingerichtet werden. Hierzu ist meist kein Formular notwendig, die Mitarbeiter richten den Auftrag nach den Wünschen des Kunden ein. Wichtig ist dabei der Name des Empfängers, dessen Bankverbindung sowie der Verwendungszweck. Gerade bei Daueraufträgen an Versorger ist der Verwendungszweck unabdinglich, denn nur durch Mitteilung der Kunden- oder Vertragsnummer kann die Zahlung wirklich zugeordnet werden. Weiterhin muss der Kunde der Bank mitteilen, wann dieser Auftrag ausgeführt werden soll. Dabei sollte beachtet werden, dass sich die Ausführung des Auftrages sowie der Geldeingang nicht überschneiden, ansonsten droht die Nichtausführung mangels Deckung.

Dauerauftrag
Einmal erteilte Daueraufträge können natürlich jederzeit wieder geändert werden. Bei vielen Instituten ist eine Änderung des Auftrages bis zu drei Tage vor dem Ausführungstermin möglich. Geändert werden können sowohl die Bankverbindung als auch der monatlich zu zahlende Betrag.

 

Die Kosten von Daueraufträgen

Daueraufträge sind klassische Überweisungen, die jedoch monatlich zu einem festgelegten Termin ausgeführt werden. In den meisten Fällen sind Daueraufträge daher in den monatlichen Grundgebühren enthalten, bei kostenlosen Konten fallen ebenfalls keine separaten Gebühren an. Lediglich dann, wenn die Kontogebühren nach der Anzahl der Geschäftsumsätze berechnet werden, sind mitunter Gebühren fällig.

 

Weitere Informationen zum Dauerauftrag finden Sie hier:

http://www.finanz-lexikon.de/dauerauftrag_130.html
http://www.tbja.de/konto/dauerauftrag