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Verlustgeschäfte aus Aktien verrechnen

Verluste im Aktien- und Wertpapiergeschäft

Bei der Anlage von Aktien und anderen Wertpapieren kann es in bestimmten Situationen zu Verlusten kommen. Liegt der Kaufpreis des Papiers zum Beispiel deutlich über dem Verkaufspreis, müssen Verluste ausgewiesen werden. Diese Verluste werden allerdings erst dann realisiert, wenn die Wertpapiere tatsächlich verkauft werden, bis dahin handelt es sich lediglich um Buchverluste, die durch erneute Kurssteigerungen wieder kompensiert werden können. Kann das Wertpapier bis zum endgültigen Verkauf wieder Gewinne erzielen, kann der Verlust steuerlich nicht angerechnet werden.

 

Die Behandlung von Wertpapierverlusten vor 2009

Im Jahr 2009 wurde die Abgeltungssteuer eingeführt, die bei der Berechnung der Steuern für Vermögensanlagen einige Änderungen mit sich gebracht hat. Darunter auch die Verrechnung von einmal erzielten Gewinnen und Verlusten. Anleger, die vor dem Jahr 2009 Verluste mit Verlustfeschäfte aus Aktien verrechnenAktien oder anderen Wertpapiergeschäften erlitten hatten, konnten diese Verluste mit Erträgen aus anderen Einkunftsarten, also auch mit Zinserträgen aus Festgeldanlagen und Einkünften aus Gewerbebetrieb, verrechnen.

In der Höhe des Verlustes waren dann keine Steuern für die positiven Erträge zu bezahlen, was die gesamte Steuerlast positiv beeinflusste. Sofern derartige Verluste vor 2009 entstanden sind haben Anleger die Möglichkeit, diese noch bis ins Jahr 2013 vorzutragen und mit anderen Gewinnen aller Art zu verrechnen. Ab 2013 ist dann nur noch die Verlustverrechnung mit Immobiliengeschäften möglich. Dabei sollte man sich die erlittenen Verluste vom Finanzamt bestätigen lassen, um sie später wieder verrechnen zu können.

Die Abgeltungssteuer und die Verlustverrechnung Mit Einführung der Abgeltungssteuer wurde nicht nur das Halbeinkünfteverfahren auf Dividenden sowie die Freibeträge für Kursgewinne abgeschafft, sondern auch die Verlustverrechnung hat sich deutlich geändert. Seit Januar 2009 ist es Anlegern nur noch möglich, Verluste aus einer Einkunftsart mit Verlusten aus der gleichen Einkunftsart zu verrechnen.

Somit können Verluste aus Aktiengeschäften nur noch mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden, eine Verrechnung mit Fondsgewinnen ist dagegen nicht möglich. Dies schränkt die Verlustverrechnung natürlich deutlich ein, mitunter hat dies auch Auswirkungen auf die Nachsteuerrendite, die hierdurch sinkt.

 

Weitere Informationen zur Verlustverrechnung von Wertpapiergeschäften finden Sie hier:

abgeltungssteuer-ratgeber.de
abgeltungssteuer.com