Warum das Wertpapierhandelsgesetz notwendig ist
Der Kapitalmarkt ist für viele Anleger heute schwer durchschaubar, viele Anlageprodukte sind nur schwer zu verstehen. Sie sind daher auf die Beratung von Fachkräften, etwa Bankberatern, freien Finanzvermittlern oder Finanzagenturen angewiesen, die für sie Licht ins Dunkel bringen. Doch nicht selten beraten diese Menschen nach ihrer eigenen Provision, das Wissen des Anlegers über Chancen und Risiken wird dabei nur wenig beachtet. Seit einigen Jahren sind daher Banken und Anlageberater verpflichtet, Angaben nach dem Wertpapierhandelsgesetz mit dem Kunden zu besprechen und seine Risikoneigung zu hinterfragen. Anhand dieser Daten können dann nur noch Geschäfte durchgeführt werden, die dem Risikoprofil des Kunden entsprechen. Im Gegenzug können sich jedoch auch die Banken auf die getätigten Angaben berufen. Sofern sich ein Anlegern nämlich chancenorientiert eingeschätzt hat, können auch risikoreichere Anlageformen für ihn ausgewählt werden. Um sicherzugehen, dass die gemachten Angaben noch immer korrekt sind, müssen sie im Abstand von drei Jahren erneuert werden.
Notwendige Angaben für das Wertpapierhandelsgesetz
Die für das WpHG notwendigen Angaben sind bei allen Instituten nahezu einheitlich. Natürlich werden zuerst der Name des Kunden sowie seine Anschrift in das Formular eingegeben. Auch die Depotnummer, für die diese Belehrung gilt, ist im Formular zu finden.
Daneben muss der Anleger selbst aber auch Angaben zu seinem Vermögen, dem monatlichen Überschuss sowie zu seinem Einkommen machen. Diese Angaben sind wichtig, da nicht alles Geld in hoch riskante Anlagegeschäfte fließen sollte und der Berater hierauf achten muss. Sofern der Anleger die Angaben verweigert, sind Aktien- oder Fondsgeschäfte für dieses Depot nicht möglich. Einzig Bundeswertpapiere oder Geldmarktfonds, die ohne Risiken sind, können erworben werden. Weiterhin muss der Anleger Fragen zu seiner Risikoneigung beantworten. Hierbei ist zum Beispiel zu klären, ob der Anleger höhere Risiken für höhere Renditen akzeptiert und ob er bereits bei kleinen Verlusten nervös wird. Vielfach sind diese Angaben dann mit einem Computerprogramm verbunden, das eine Auswertung vornimmt. Der Anleger wird dann entweder als sicherheitsorientierter Typ, als balanced orientiert oder als chancenorientiert eingestuft. Mit diesen Angaben ist dann auch die Höhe der möglichen Aktienquote festgelegt. Sicherheitsorientierte Anleger können danach maximal 30% ihres Gesamtvermögens in Aktien oder Aktienfonds anlegen, chancenorientierte Anleger hingegen können diese Quote auf 100% erhöhen. Danach können dann die verschiedenen Wertpapierklassen ins Depot gekauft werden.