Definition Genussscheine
Unter Genussscheinen versteht man Wertpapiere, die eine Zwitterstellung zwischen Aktien und Anleihen einnehmen. Dabei bieten sie ebenso wie Anleihen eine feste monatliche Verzinsung, die mitunter deutlich höher ausfallen kann als bei vergleichbaren Festgeldanlagen. Die Verzinsung ist aber meist abhängig von der Gewinnentwicklung des Unternehmens. Daneben muss der Anleger aber auch ein Kursrisiko tragen. Je nachdem, wie der Genussschein im Einzelnen ausgestattet ist, kann er dabei mehr einer Aktie oder mehr einer Anleihe ähneln. Doch auch wenn der Genussschein der Aktie stark ähnelt, Anteilsrechte am Unternehmen verbriefen diese Wertpapiere nicht. Die Papiere werden in der Regel nachrangig begeben, so dass Anleger im Insolvenzfall des Emittenten das Risiko des Totalverlustes tragen. Genussscheine weisen meist Laufzeiten von fünf bis zehn Jahren auf, unter Umständen gewähren sie aber auch das Recht einer vorzeitigen Kündigung durch den Emittenten. Ebenso wie bei der Anleihe wird der angelegte Nominalbetrag am Ende der Laufzeit zuzüglich der verdienten Zinsen an den Anleger zurückgezahlt.
Die Vorteile von Genussscheinen
Genussscheine weisen sehr unterschiedliche Ausgabebedingungen auf, so dass jeder Anleger das für sich passende Papier heraussuchen kann. In jedem Fall gewähren die Scheine bestimmte Genussrechte, die in Form fest vereinbarter Zinsen oder einer Beteiligung am Unternehmensgewinne, sofern er erzielt wird, ausgeschüttet werden. Somit bieten Genussscheine, zumindest in positiven Börsenzeiten, oft höhere Renditen als vergleichbare Anleihen oder festverzinsliche Wertpapiere. Mitunter bieten Emittenten zusätzlich zu den bereits genannten Ausstattungsmerkmalen ein zusätzliches Wandlungs- oder Optionsrecht. Bei Wandelgenussrechten kann das Wertpapier zu einem festen Zeitpunkt in Aktien oder andere Finanzprodukte gewandelt werden. Der Optionsgenussschein hingegen verbrieft das Recht, ein bestimmtes Wertpapier zu einem festen Zeitpunkt und zu einem vorher vereinbarten Preis zu erwerben.
Der Nachteil von Genussscheinen
Ähnlich wie die Anlage in Aktien hat der Gewinn oder der Verlust eines Unternehmens maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung des Genussrechts. Anleger gehen dabei ein nicht unerhebliches Risiko ein, denn bei erzielten Verlusten wird in diesem Jahr keine Ausschüttung an die Anleger gezahlt. Nur in einigen Fällen kann die dabei verlorene Ausschüttung wieder aufgeholt werden. Auch besteht das Risiko des Konkurses des Emittenten, bei dem aufgrund der Nachrangigkeit mitunter ein großer Teil des angelegten Geldes verloren sein kann.