Zinsberechnung 


Meine Frage

Laut einem Urteil habe ich 5112,92 € nebst 5% Zinsen über dem Basissinszatz seit dem 16. 08. 2001 zu zahlen.

Mündlich vereinbart wurde Ratenzahlung a 100,00 € monatlich ab 13. 01. 2003.

Wenn immer pünktlich gezahlt wurde, wieviel habe ich insgesamt an den Gläubiger zu bezahlen?

Also nur Forderung und Zinsen ohne Gerichts- und Anwalts- usw.- Kosten.
(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)

Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

RA-Huettemann.de

Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Bei einer Forderung von 5.112,92 Euro ergibt sich unter Zugrundelegung der Basisverzinsung von 5% eine Zinsforderung in Höhe von 3.337,13 Euro vom 16.08.2001 bis heute gegen Sie. Die Gesamtforderung liegt folglich bei 8.450,05

Haben Sie auf die vereinbarte Ratenzahlung seit dem 13.01.2003 regelmäßig Zahlungen erbracht, ergibt dies einen Gesamtbetrag in Höhe von 8.800 Euro, den Sie bereits geleistet haben.

Damit haben Sie an den Gläubiger mehr gezahlt, als Sie diesem geschuldet haben. Den überzähligen Betrag können Sie von Ihrem Gläubiger daher aus ungerechtfertigter Bereicherung zurückverlangen.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt