Welches Gericht ist zuständig? 


Meine Frage:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in einem Rechtsstreit, mit einem Auftragnehmer stellt sich die Frage, in welchem Land müssen wir Klage einreichen.

11/08 Auftraggeber/Deutschland, Auftragnehmer/Holland
08/10 Auftragnehmer/Holland stellt alte Rechnung aus 11/08 erneut in Rechnung an mitlerweile seit 12/08 nach Thailand ausgewanderten Auftraggebers neuem Unternehmen in Thailand.

Wenn ich jetzt eine Klage gegen den Auftragnehmer bezüglich der doppelten Rechnung an meine Firma in Thailand einreichen möchte, wo?

(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)

 

Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

RA-Huettemann.de

Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Der allgemeine Gerichtsstand einer Gesellschaft wird durch ihren Sitz bestimmt. Der Sitz einer Gesellschaft ergibt sich grundsätzlich aus ihrer Satzung oder aus dem Gesellschaftsvertrag. Da das auftraggebenden Unternehmen zwischenzeitlich nach Thailand übergesiedelt ist, ist davon auszugehen, dass auch eine Neugründung nach dortigem Recht mit entsprechender Satzung oder gesellschaftsvertraglicher Regelung erfolgt ist. Ist das der Fall, hat der Auftraggeber nunmehr in Thailand seinen Sitz mit der Folge, dass der allgemeine Gerichtsstand ebenfalls in Thailand begründet ist.

Daraus ergibt sich, dass die Klage bei dem örtlich und sachlich zuständigen thailändischen Gericht einzureichen ist. Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber seinerzeit eine ausdrückliche Vereinbarung über einen bestimmten Gerichtsstand im Rechtsstreitfalle getroffen worden wäre, oder wenn der Rechtsstreit durch fühere Klageerhebung bereits in Deutschland oder den Niederlanden rechtshängig gemacht worden wäre (dann würde die einmal begründete Zuständigkeit auch später nicht wieder entfallen). Für solche Umstände ist allerdings nichts vorgetragen, so dass es bei der Zuständigkeit der thailändischen Gerichte bleibt.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt