Frage zur Vorfälligkeitsentschädigung
Hallo,
durch einen Fehler der finanzierenden Bank wird der Kaufpreis eines Hauses 3 Wochen zu spät gezahlt.
Dem Verkäufer sind nun Verzugszinsen entstanden, die die Bank auch übernommen hat.
Des Weiteren wurde auf Grund der zu späten Zahlung die Vorfälligkeitsentschädigung des Verkäufers neu berechnet.
Diesen Betrag fordert nun der Verkäufer vom Käufer ein.
Im Kaufvertrag steht aber lediglich nur, dass Verzugszinsen anfallen, falls der Kaufpreis zu spät gezahlt wird. Jedoch nichts von einer Neuberechnung der Vorfälligkeitsentschädigung.
Der Schaden ist dem Verkäufer entstanden - keine Frage - aber hat er ein Recht, diesen Betrag nun vom Käufer zu verlangen? Der Käufer hat keine Schuld bezüglich der verspäteten Zahlung, es war ein Fehler der Bank.
Wer kommt nun rechtlich für den Schaden auf?
Ein Ass könnte man eventuell noch im Ärmel haben, da im Vertrag steht, dass die Kaufpreiszahlung auch die Räumung des Hauses vorausgesetzt ist.
Dies trat aber auch nicht ein, da 2 Tage vor Zahlung erst der Sperrmüll des Verkäufers abgeholt wurde und er ja somit das Haus noch nicht geräumt hatte.
Antwort von Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist im kreditvertraglichen Verhältnis zwischen Ihrem Verkäufer und dessen Bank vereinbart. Ist nun als Folge einer verspäteten Kreditauszahlung Ihrer finanzierenden Bank dem Verkäufer ein Verzugszinsschaden entstanden, so hat die finanzierende Bank hierfür einzustehen, wenn diese die Auszahlungsverzögerung verschuldet hat.
Entsteht dem Verkäufer darüber hinaus ein weiterer bezifferbarer Schaden, hat hierfür gleichfalls die finanzierende Bank zu haften und nicht Sie. Denn grundsätzlich haben Sie für das Fehlverhalten der finanzierenden Bank nicht einzustehen. Sie konnten und durften vielmehr darauf vertaruen, dass der Finanzierungskredit ordnungsgemäß zur Auszahlung gebracht wird.
Sie sollten dementsprechend etwaige gegen Sie erhobene Ansprüche des Verkäufers zurückweisen.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt