Meine Frage
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben am 11.10.10 unseren 1 Jahresvertrag bei Flexstrom wegen Preiserhöhung gekündigt (Einschreiben/Rückschein). Flexstrom hat die Kündigung bestätigt, als wahrscheinliches Ende den 31.12.10 benannt weil das tatsächliche Lieferende vom örtlichen Netzbetreiber bestätigt werden muss. (bis heute wurde aber kein Stromzähler abgelesen)
Als neuen Anbieter haben wir am 16.11. über Verivox einen Onlinevertrag mit der Firma Stromio geschlossen. Lieferbeginn sollte der 1.1.11 sein. Die 1. Empfangsbestätigung von Stromio haben wir am 26.11.10 per Mail bekommen: Der gewünschte Liefertermin 1.1. 11 ist vorgemerkt, ein Wechsel kann aber 6-10 Wochen dauern.
Die nächste Mail kam am 28.12.10 mit Inhalt dass die Anmeldung zur Netznutzung bei unserem örtlichen Netzbetreiber zum 1.1.11 von unserem Netzbetreiber (Stadtwerke) abgelehnt wurde, jedoch Stromio die Unstimmigkeiten schnellstmöglich klären will. Eine Mail mit gleichem Inhalt kam dann pünklich zum 28.01.11 und 28.02.11. Wir wissen bis heute nicht von wem wir unseren Strom beziehen und zu welchem Preis.
Eine telefonische Nachfrage bei unseren Stadtwerken ergab, dass denen keine Anmeldung von Stromio vorlag.
Mittlerweile häufen sich die Beschwerden über Stromio im Netz, die kostenpflichtige Hotline ist ständig besetzt.
Da wir mittlerweile schon 2 Monate auf den „Stromio-Strom“ warten, hätten wir gern gewust ob wir bei Stromio aufgrund von nicht eingehaltenem Vertrag kündigen können und bei wem sind wir zur Zeit kostenpflichtig in Sachen Strom?
Es wäre prima, wenn Sie uns einen Rat geben können. Wir bedanken uns ganz herzlich im voraus.
(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)
Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Stromio hat den mit Ihnen geschlossenen Strombelieferungsvertrag noch nicht erfüllt. Sie sollten den Anbieter daher noch einmal - und zwar letztmalig - zur Erfüllung der übernommenen vertraglichen Verpfichtung auffordern. Fordern Sie Stromio schriftlich zur Vertragserfüllung auf, und setzen Sie dem Unternehmen zugleich eine Frist. Kündigen Sie Stromio an, dass Sie nach Ablauf dieser Frist von dem Vertrag zurücktreten.
Die Frist sollte so bemessen sein, dass Sie dem Anbieter tatsächlich letztmalig Gelegenheit einräumen, den Vertrag zu erfüllen. Im Bereich der Energieversorgung kommt es als Folge der offenen Konkurrenz unter den Anbietern bekanntermaßen immer wieder zu zeitlichen Verzögerungen und Problemen. Sie sollten Stromio daher eine Frist bis zum 31.03. zur Vertragserfüllung setzen. Hat das Unternehmen bis dahin die Stromversorgung nicht aufgenommen, sollten Sie vom Vertrag zurücktreten.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt