Meine Frage
Ich möchte Ihnen kurz meinen Fall schildern, da ich nicht mehr weiß wie ich mein Geld zurück bekommen kann. Vielleicht können Sie mir einen Rat geben.
Mein Stromanbieter lautet Stromio, Anfang 2010 bin ich umgezogen und habe mir einen günstigen Stromanbieter gesucht, es heißt ja immer das wechseln ganz einfach ist, war es auch. Schön und gut nach 2 Wochen hat Stromio meinen Antrag angenommen und mir schriftlich mitgeteilt das man mich erfolgreich bei meinem alten Stromanbieter abgemeldet hätte, meine Abschlagszahlung würden nun regelmäßig abgebucht. Ich habe gedacht super hat alles gut geklappt.
Ende 2010 habe ich dann Post bekommen das ich meinen Zählerstand mitteilen solle, was ich auch tat. Gleichzeitig haben meine Vermieter Post vom örtlichen Stromanbieter bekommen mit der Bitte den Zählerstand mitzuteilen, wir haben uns nichts dabei gedacht ausser das wahrscheinlich ein Abgleich der Daten stattfinden wird...weit gefehlt.
Anfang 2011 dann das große Erwachen.
Meine Vermieter erhalten vom örtlichen Stromanbieter eine Rechnung für meinen Zähler. Nachzahlung ca. 800 Euro. Wir sind daraufhin sofort zum örtlichen Stromanbieter mit dem Schreiben und der Vertragsbestätigung von Stromio. Auskunft der Stadtwerke: Da müssen Sie sich an Stromio wenden wir haben den Antrag zum Wechsel abgelehnt.
Für mich heißt das, dass Stromio keine Rechtsgrundlage für einen Vertrag hatte und mich auch nicht beliefert hat, aber jeden Monat schön Geld von meinem Konto abgebucht hat.
Nun gut in der Hoffnung das alles ein versehen war habe ich versucht Stromio zu kontaktieren bis heute leider ohne Erfolg, telefonisch nicht erreichbar nur ein Band, per Mail immer nur eine Standartantwort..wir haben Ihre Mail bekommen wenn wir weitere Fragen haben melden wir uns bei Ihnen... seit Mitte Januar leider keine Antwort.
Ich habe sofort die Lastschrift Genehmigung wiederrufen, daraufhin wurde auch nicht mehr abgebucht, dachte ich. Vor 2 Wochen kam eine Endabrechnung für 2010 in der man mir mitteilt das mein Guthaben von 200 Euro mit dem nächsten Abschlag verbucht wird, was dann auch geschehen ist anstatt einer Gutschrift von 200 Euro habe ich nur 120 bekommen und Anfang des Monats eine Abbuchung der Rate, obwohl ich Stromio die Lastschrift entzogen habe.
Jeglicher Versuch Stromio zu kontaktieren ist bisher gescheitert man landet immer nur in einer teuren Telefonwarteschleife, per Mail nur die Standartantwort ohne das jemand reagiert. Meine Frage ist wie kann ich mein Geld das ich monatlich gezahlt habe zurückbekommen, ich habe ja nun doppelt bezahlt...
Mit freundlichen Grüßen
(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)
Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Sie sollten umgehend das an Stromio geleitete Geld zurückfordern, denn eine vertragliche Bindung, die Stromio zu Abbuchung und Einbehalt Ihrer Monatsraten berechtigt hätte, liegt nicht vor. Stromio hat Ihnen zwar Anfang 2010 eine Vertragsbestätigung zukommen lassen, und dieses soll für das Zustandekommen des Vertrages nach den AGB von Stromio auch ausreichend sein. Das ergibt sich aus 2.1 Satz 1 der AGB des Anbieters, der diesbezüglich regelt:
Der Stromlieferungsvertrag kommt durch Versendung einer Vertragsbestätigung an den Kunden zustande, spätestens aber mit Aufnahme der Belieferung.
Diesen Vertrag hat Stromio in der Folgezeit aber niemals erfüllt, indem das Unternehmen die ihm obliegende Verpflichtung erfüllt hätte, Sie in vertragsgemäßer Weise mit Strom zu beliefern. Daher war der Anbieter auch nicht berechtigt, Ihr Geld abzubuchen für Leistungen, die gar nicht erbracht worden sind.
Abgesehen von dem Vorerwähnten, ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Anbieter aber schon nach dessen eigenen Vertragsbedingungen nicht zustande gekommen. Das folgt aus der Vertragsbedingung 2.2 des Unternehmens:
Die Energielieferung beginnt nicht vor Beendigung des bestehenden Lieferungsvertrages mit dem bisherigen Energieversorger. Vor Beginn der Energielieferung müssen Stromio eine Kündigungsbestätigung bzgl. des bestehenden Stromlieferungsvertrages des Kunden sowie eine Bestätigung über den Beginn der Netznutzung durch den Netzbetreiber vorliegen.
Auch wenn Stromio Ihr Vertragsverhältnis zu Ihrem früheren Lieferanten gekündigt haben mag, so hat das Unternehmen jedenfalls offenkundig keine Bestätigung Ihres örtlichen Netzbetreibers (Versorgers) über den Beginn der Netznutzung erlangt. Das ergibt sich aus den deutlichen Angaben der Stadtwerke, wonach ein Wechsel abgelehnt wurde. Eine Energielieferung im Sinne von 2.2 der AGB von Stromio lag demzufolge überhaupt nicht vor. Damit ist aber auch kein Vertrag zustande gekommen, und Sie können sämtliche zu Unrecht abgebuchten Raten des Anbieters zurückfordern.
Zusätzlich greift im Übrigen aber auch 2.1 Satz 3 der AGB des Anbieters, der folgenden Wortlaut hat:
Sollte die Belieferung innerhalb von 6 Monaten nach Auftragserteilung durch den Kunden nicht erfolgen können, wird Stromio das Vertragsangebot des Kunden nicht annehmen.
Auch diese Voraussetzungen sind ersichtlich erfüllt, denn Sie sind während des gesamten Vertragszeitraumes nicht von Stromio beliefert worden. Auch nach dieser weiteren unternehmenseigenen Vertragsklausel ist ein Vertrag zwischen Ihnen und Stromio nicht zustande gekommen.
Ihren Rückforderungsanspruch sollten Sie in schriftlicher Form und unter Setzung einer Frist von 10 bis 14 Tagen geltend machen. Verweisen Sie in dem Schreiben auf die hier dargestellte Rechtslage, und kündigen Sie zugleich an, dass Sie nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist Ihren Anspruch auf dem Rechtsweg durchsetzen werden.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt