Stromio Beschwerde 


Meine Frage

Ich habe mit Datum vom 3.8.2010 meine Anmeldung bei der Firma stromio für den Bezug von Stromio green 2010 abgegeben. Die Firma hat die vertragliche Abwicklung mit meinem vorigen Anbieter entega geregelt. Dem neuen vertraglichen Verhältnis mit stromio lag bei einem angenommenen Stromverbrauch von 4000 kWh/Jahr ein Jahrespreis von 804,56 Euro (mtl. Abschlag 91 Euro) sowie ein Bonus von 140,00 Euro zugrunde.

Mit Schreiben vom 9.12.2010 teilte mir stromio mit, dass sich auf Grund der vom Gesetzgeber erhöhten Förderumlage für den Ausbau erneuerbarer Energien der Arbeitspreis um 1,383 Cent/kWh zzgl. MwSt.) zum 1.1.2011 erhöhe. Daraus ergab sich ein neuer mtl. Abschlag von 98,00 Euro. Ich hielt dies für nachvollziehbar und habe akzeptiert.

Nun aber hat mir stromio am 19.3.2011 eine Mitteilung übersandt, dass für mich ab1.5.2011 der Arbeitspreis 0,218358 Cent und damit die neue Grundgebühr 193,5 Euro/Monat betragen soll. Diese Neuerung ist für mich nicht nachvollziehbar.
Ich habe postwendend telefonisch bei stromio rückgefragt und wurde beschieden, dass es sich vermutlich um einen Schreibfehler handle und weitere entsprechende Anrufe eingegangen seien. Man antworte mir innerhalb von 14 Tagen.

Nach dem, was im Internet an Beschwerden über stromio zu lesen ist, mag ich mich damit nicht zufrieden geben. Ich werde per Einschreiben mit Rückantwortschein Widerspruch einlegen. Was aber ist zu tun, wenn keine Antwort erfolgt? Bitte geben Sie mir Ihren Ratschlag. Besten Dank im voraus dafür.

(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)

Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Stromanbieter ist zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen abgeschlossen worden. Diese haben als Folge des Ihnen zugeangenen Schreibens vom 09.12.2010 eine einvernehmliche Änderung erfahren, so dass Ihrem Vertrag nunmehr ein monatlicher Abschlag von 98 Euro zugrunde liegt.

Diese Konditionen sind rechtsverbindlich, und das Unternehmen kann nicht im Wege einseitiger Ankündigung per Mitteilungsschreiben den monatlichen Grundpreis mehr als verdoppeln. Hierbei würde es sich um eine Vertragsänderung handeln, die grundsätzlich nur mit Ihrer Zustimmung möglich wäre.

Sie sollten dem Schreiben des Stromanbieters daher in schriftlicher Form widersprechen und ihn zugleich auffordern, die vereinbarten Vertragskonditionen ausdrücklich anzuerkennen. Setzen Sie Stromio zur Erteilung einer solchen Bestätigung eine Frist von sieben Tagen. Kündigen Sie in dem Schreiben zugleich an, dass Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen werden, wenn das Unternehmen auf dem neuen Monatsgrundpreis mit Wirkung zum 01.05. bestehen sollte.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt