Meine Frage
Hallo ,
ich bin seit sieben Jahren freiberuflich....ich habe von meinem letzten Auftrag immernoch eine offene Forderung...
leider ich habe ich keinen schriftlichen Verkehr, nur Zeugen die bestätigen das ich meine Arbeit vollzogen habe (ca. 80 Leute) und EMailverkehr...nun meine Frage kann ich trotzdem klagen oder mahnen...wie soll ich mich verhalten?
Zudem handelt es sich bei dem Auftrag um eine öffentliche Show die jedem bekannt sein dürfte...
Ich bin auf meine Vergütung angewiesen...der Betrag ist nun seit über fünf Wochen überfällig...Ich würde mich sehr über ihre Hilfe freuen...
MFG
(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)
Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Sie können Ihre Forderungen auch dann gegen Ihren Schuldner geltend machen, wenn Sie über keine schriftlichen Unterlagen verfügen, aber den Vertragsschluss und die von Ihnen erbrachten Leistungen auf andere Weise im Bestreitensfalle unter Beweis stellen können. Das gilt zunächst für Ihren E-Mailverkehr. Nach der Rechtsprechung kann auch Mailkorrespondenz im Vorfeld eines Vertragsschlusses die Qualität von rechtlich erheblichen Willenserklärungen haben und zum Beweis für den Vertragsinhalt herangezogen werden. Die Darlegung und Unterbeweisstellung Ihrer Forderungen ist ebenfalls durch Zeugen möglich, die bestätigen können, dass es zwischen Ihnen und dem Schuldner zum Vertragsschluss gekommen ist und Sie Ihre Leistungen erbracht haben. Sollte es zum Rechtsstreit kommen, können Sie diese Personen als Zeugen benennen.
Sie sollten daher die Begleichung Ihrer Forderung schriftlich anmahnen. Setzen Sie Ihrem Schuldner zur Erfüllung seiner Zahlungspflicht eine Frist von ein bis zwei Wochen, und kündigen Sie zugleich an, dass Sie bei fruchtlosem Ablauf dieser Frist Ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen werden. Weisen Sie zudem darauf hin, dass sämtliche Ihnen im Zuge der Forderungsbeitreibung entstehenden Rechtsverfolgungskosten ebenfalls von dem Schuldner zu tragen sein werden.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt