Rücksendung eines ebay-Artikels 


Frage zur Ebay Versteigerung

Ich habe am 06.04.11 bei Ebay einen Tupperware Quick Chef versteigert und mir ist da ein dummer Fehler unterlaufen ich hatte den Artikel versehentlich als Neu eingestellt, obwohl er gebraucht war mir ist das nicht aufgefallen! (Ich verkaufe dort als Privat Person und der Artikel wurde per Überweisung bezahl) Erst als die Käuferin mir über Ebay eine E-Mail schrieb das ich eine Betrügerin bin der Artikel ist total dreckig (was er gewiss nicht war!!!er hatte lediglich normale Gebrauchs spuren). Ich hatte mich für meinen Fehler entschuldigt und ihr eine Rückerstattung von 25% angeboten.Damit war sie nicht einverstanden. Sie hat dann mit dem Ebay Kundenservice telefoniert gehabt und wollte dann Artikel zurück schicken und ihr Geld wieder haben sonst leitet sie es an den Ebay Sicherheitsservice weiter.Dann kam von ihr sobald der Betrag von 17,62€ auf ihrem Konto eingegangen ist schickt sie den Artikel zurück.Dadrauf hin habe auch ich mit dem Kundenservice telefoniert wie ich weiter verfahren soll ... da wurde mir gesagt da sie nicht über PayPal bezahlt hat besteht kein Käuferschutz und es ist nun eine Kulanz Sache meiner Seite ob ich den Artikel zurück nehmen und sie ihr Geld wieder bekommt. Aber da ich einsehe das ich einen Fehler gemacht habe, habe ich Ihr Angeboten das sie mir den Artikel zuerst zurück schickt und danach bekommt Sie den Verkaufspreis von 11,72€ zurück und trägt die Retourkosten selber.

Damit war sie auch nicht einverstanden und ich erhielt per Post von ihr ein Schreiben das sie sich juristischen Rat eingeholt hat und ihre Rechtschutz eingeschalten hat. und sie meint ich bin verpflichtet den Artikel zurück zu nehmen (was ich ihr ja auch eingewilligt hatte) und ihr ihre Kosten inkl. Porto und Rückporto zu erstatten. Dann hat sie mir eine Frist von 2 Wochen gegeben ihr den Betrag von 23,52€!! zu überweisen andernfalls schaltet sie einen Anwalt ein.

Daraufhin habe ich dann ein drittes oder viertes Mal mit Ebay telefoniert wo mir gesagt wurde das sie mir wahrscheinlich mit dem Anwalt nur drohen will ich aber das Geld nicht überweisen soll bevor ich meinen Artikel nicht wieder bekommen habe, da sie ja sonst was mit dem Artikel in der Zwischenzeit machen könnte ... dann habe ich mit Ebay zusammen Ihr eine Automatische Ebay Mail geschickt das sie 10 Tage Zeit hat mir den Artikel zurück zu schicken und ich Ihr dann die Kosten rückerstatte. Dadrauf hat sie gar nicht reagiert gestern erhielt ich erneut eine Mail von ihr wo sie meinte das ich auf Ihr Schreiben nicht reagiert habe, hat sie die Woche einen Termin beim Anwalt gemacht und sie meint da ich rechtlich gesehen in der Schadenersatzpflicht stehe, werden ich wohl auch für diese Kosten aufkommen müssen. Dann gibt sie mir noch einmal die allerletzte Chance bis morgen das Geld zu überweisen andernfalls hören ich von
ihrem Anwalt.

Antwort von Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

RA-Huettemann.de

Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Haben Sie den Artikel als neu eingestellt und angepriesen, so durften die angesprochenen Interessenten auch davon ausgehen, dass es sich um einen neuen und nicht um einen gebrauchten Artikel handelt. Ist der Artikel entgegen Ihren Angaben tatsächlich aber gebraucht, begründet dies grundsätzlich den Vorwurf einer arglistigen Täuschung, die die Käuferin zur Anfechtung des Kaufvertrages nach § 123 BGB berechtigt.

Ihr Einwand, Ihnen sei nicht aufgefallen, dass der Artikel gebraucht sei, vermag Sie nicht zu entlasten. Denn wenn Sie einen Artikel über eine Auktionsplattform zur Versteigerung anbieten, trifft Sie selbstverständlich auch die Verpflichtung, den Artikel zuvor eingehend zu überprüfen und wahrheitsgemäße Angaben in der entsprechenden Artikelbeschreibung zu machen.

Mit der erfolgten Anfechtung des Kaufvertrages ist dieser rechtlich beseitigt worden. Sie sind darüber hinaus der getäuschten Käuferin zum Schadensersatz verpflichtet. Die Käuferin ist von Ihnen so zu stellen, als ob diese den Vertrag nie abgeschlossen hätte. Sämtliche der Käuferin entstandenen Aufwendungen sind ihr zu ersetzen. Dazu zählen auch die Rücksendekosten, die Sie zu tragen haben. Sie sind desgleichen verpflichtet, der Käuferin den gezahlten Kaufpreis auf deren Konto ohne Abzüge zurückzuerstatten.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann