Ratenschutzversicherung kündigen 


Meine Frage:

Guten Tag,

hab im Oktober 2008 ein Auto mit dem Kaufpreis von 11400 euro gekauft dass über Finanzierung bei der Santander läuft.
Leider hab ich duch die Bank erfahren das ich eine Ablösesumme von 13000 euro zahlen muss da das Auto durch zinsen und Restschuldversicherung einen Finanzierungsbetrag von 20000 euro hatte.
(also wurde 2 jahre nur für zinsen und versicherung gezahlt) Da ich nun schwanger bin kann ich mir das Auto auf keinen Fall mehr leisten kann und ein 2 Sitzer ist mit Baby ziemlich unpraktisch.
Nun zu meinen Fragen:

Kann ich duch die Ratenschutzversicherung irgendwie von dem Vertrag zurück treten?
Muss die Ratenschutzversicherung meine monatlichen Raten übernehmen wenn ich im frühzeitigen Mutterschutz bin da ich von der Krankenkasse bezahlt werde?
Kann ich das Auto für beispiel 9000€ verkaufen und die restlichen 4000 bei der Bank abzahlen?

(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)

 

Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

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Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

 

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Die von Ihnen abgeschlossene Ratenschutzversicherung leistet nur in besonderen Ausnahmefällen. Sie bietet für die ausstehenden Ratenzahlungen Ausfallschutz, wenn sich folgende Risiken in der Person des Versicherungsnehmers verwirklichen

  • Arbeitslosigkeit
  • Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit
  • Unfall
  • Tod

In Ihrem Fall hat sich keines dieser versicherten Risiken realisiert, so dass eine Übernahme der Raten durch die Versicherung ausscheidet. Auch die Übernahme der Ratenzahlungen in Zeiten des Mutterschutzes kommt nicht in Betracht, da Sie nicht arbeitslos sind. Vielmehr beziehen Sie weiterhin Ihr laufendes Arbeitseinkommen (plus Mutterschaftsgeld).

Inwieweit die von Ihnen angedachte Lösung eines Verkaufs des PKW und einer Abbezahlung der Restverbindlichkeit realisierbar ist, kann aus der Ferne nicht abschließend beurteilt werden. Ihre Ratenschutzversicherung verschafft Ihnen keine derartige Rechtsposition. Es spricht aber nichts dagegen, dass Sie eine solche Kompromisslösung nicht im Gespräch mit der Bank erzielen sollten. In der Regel haben Banken ein Interesse, einmal gewonnene Kunden auch zu halten. Da bei dieser Lösung auch die wirtschaftlichen Interessen der Bank gewahrt wären, wird man auch zu entsprechender Kulanz bereit sein.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mt freundlichen Grüßen

Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt