Meine Frage
Leider haben wir Probleme mit unserem Strombetreiber, der Fa. Stromio aus Magdeburg. Folgender Sachverhalt:
Seit Januar 2010 beziehen wir Strom von der Fa. Stromio. Den Stromlieferungsvertrag haben wir mit Schreiben vom 27.12.2010 gekündigt, die Einzugsermächtigung widerrufen. Stromio hat die Kündigung zum 31.12.2011 bestätigt. Nun hat uns Stromio am 14.01.2011 die Jahresabrechnung für 2010 zukommen lassen, die jedoch völlig falsche Zählerstände enthält.
Bevor wir zu Stromio gewechselt sind, waren wir vom 02.04. bis 31.12.2009 bei den Stadtwerken Tübingen. Der Verbrauch wurde abgerechnet, der Zählerstand vom 31.12.2009 wurde nach Vertragsabschluss an Stromio gemeldet.
In der Jahresabrechnung hat Stromio nun als Anfangszählerstand per 01.01.2010 den Zählerstand vom 02.04.2009 angerechnet. Stromio hat somit den Verbrauch vom vorigen Strombetreiber nochmal berechnet. Dadurch ergibt sich ein Nachzahlungsbetrag von über 500,00 EUR, den Stromio trotz Widerruf der Einzugsermächtigung 10 Tage nach Rechnungsstellung abgebucht hatte. Die Abbuchung haben wir widerrufen.
Auf unsere Schreiben vom 19.01., 25.01. (e-mail), Einschreiben vom 30.01. und Einschreiben mit Rückschein vom 26.02.2011 kam bisher keine Reaktion von Stromio. Wir haben Stromio in jedem Schreiben aufgefordert, die korrekten Zählerstände zu berücksichtigen und die Abrechnung zu korrigieren sowie uns die monatlichen Abschlagszahlungen zu nennen. Bei einer korrekten Abrechnung ergibt sich ein Guthaben von ca. 90 EUR, das uns Stromio noch schuldet.
Nach der Rücklastschrift hat Stromio gleich eine Mahnung geschickt, dann ca. 2 Wochen später die zweite Mahnung mit Ankündigung einer Kündigung durch Stromio wenn nicht bezahlt wird und nun vor ein paar Tagen kam die letzte Mahnung mit Bekanntgabe, daß Stromio den Stromvertrag zum 31.03.2011 kündigt und wir dann vom Grundversorger Strom erhalten. Hinzu kommen natürlich Mahnkosten und Gebühren.
Wie sollen wir uns weiter verhalten? Ich hoffe, Sie können uns weiterhelfen!
Besten Dank schon mal im voraus.
Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Liegen der Ihnen zugegangenen Jahresabrechnung erkennbar fehlerhafte Berechnungen zugrunde, so sind Sie auch nicht verpflichtet, die Jahresabrechnung in der geltend gemachten Höhe zu bezahlen. Sie haben vielmehr einen Anspruch darauf, dass Stromio Ihnen im Einzelnen schlüssig und nachvollziehbar darlegt, worauf das Unternehmen seine Forderungen und in welcher Höhe stützt. Bevor Ihnen nicht eine Rechnung zugeht, die diesen Anforderungen genügt und aus welcher sich ergibt, wie die einzelnen Beträge sich zusammensetzen, sind Sie nicht verpflichtet, Zahlung zu erbringen. Sie sollten daher die Forderung des Anbieters - einschließlich der geltend gemachten Mahnkosten - zurückweisen.
Der Anbieter ist für sein wenig kostentransparentes und servicefreundliches Gebaren leider bekannt. Sie sollten daher ernsthaft den Wechsel zu einem anderen Versorger erwägen. Sie sollten nun zunächst unter Darstellung der hier erläuterten Rechtslage Stromio noch einmal anschreiben. Fordern Sie erneut die Übersendung einer korrekten Jahresabrechnung, und weisen Sie die erhobenen Forderungen in der geltend gemachten Höhe zurück.
Lässt Stromio sich hierauf nicht ein, so erscheint es zweckmäßig, einen Rechtsanwalt vor Ort mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen zu beauftragen. Erfahrungsgemäß zeigen bestimmte Unternehmen erst nach Einschaltung eines Rechtsanwalts Verständigungsbereitschaft und Einlenken.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt