Meine Frage
Hallo,
ich hoffe Sie können mir helfen.
Ich habe ein Handy bei ebay.de eingestellt und es c.a. 3 Tage vor Auktionsende wieder rausgenommen.
Daraufhin hat mich der einzige Bieter gefragt, ob es noch zu haben ist und ob man sich noch einigen kann.
Ich habe mit ja und 490€ geantwortet. Nun fordert er das Handy für 1,5€ (sein max Gebot).
Hat er recht darauf?
Ich wäre ihnen sehr dankbar wenn sie mir antworten.
Mit freundlichen Grüßen
(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)
Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Nein, der Bieter kann das Handy von Ihnen nicht zu dem Auktionspreis von 1,50 Euro verlangen. Sie haben die Auktion förmlich beendet. Damit haben Sie rechtlich betrachtet das Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages durch Auktionszuschlag zu den bei ebay geltenden Bedingungen zurückgenommen unf für hinfällig erklärt. Es lag folglich überhaupt kein annahmefähiges Angebot Ihrerseits mehr vor, auf das der Bieter hätte eingehen können. Ein Vertrag setzt aber immer Angebot und darauf Bezug nehmende Annahme voraus. Ein Kaufvertrag über das Handy zum Preis von 1,50 Euro ist daher nicht zustande gekommen.
Wiederum rechtlich betrachtet, ist die Anfrage des Interesenten an Sie, ob das Handy noch zu haben sei und man sich einigen könne, als eine Aufforderung zur Abgabe eines neuen Angebotes zu werten, nachdem Ihr früheres Angebot erloschen ist. Daraufhin haben Sie ihm mitgeteilt, dass er das Handy für 490 Euro kaufen könne. Hierbei handelt es sich um ein völlig neues Angebot, das der Interessent nun annehmen oder ablehnen kann.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt