Meine Frage
Ich habe im November 2010 ein Haflinger gekauft. Ich habe ihn gemeinsam mit der Verkäuferin vom Reitstall weggeholt.
Als ich dann wegen dem Kaufvertrag fragte meinte sie, sie hätte ihn zuhause vergessen, aber sie kommt die Tage mal vorbei und dann machen wir das.
Habe ihr aber das Geld schon gegeben! Einen Euidenpass und Eigentumsurkunde gibt es noch nicht wurde aber von ihr beantragt!
Bis jetzt habe ich keinen Kaufvertrag und Euidenpass und Eigentumsurkunde erhalten. Sie selbst hat den aber selber noch nicht, weil sie die Halternummer noch nicht angegeben hat und ohne die wird der Pass nicht ausgestellt!
Nun habe ich angerufen, ob die den Pass nicht auf meinen Namen machen können, sie sagten ja, aber ich sollte dann den Kaufvertag faxen und meine Adresse!
Problem kein kaufvertrag und er steht jetzt seit 4 Monaten bei mir und nun fängt sie an das sie mir keinen Kaufvertrag geben will, das es ihr Pferd bleiben soll!?
Ich weiß nicht mehr weiter ich hänge schon sehr an dem Pferd und er hat es hier devinitiv besser!
Da er ja auch nicht geimpft und entwurmt war! Bloß wie kann ich an den Equidenpass kommen oder an nen Kaufvertrag!?
Hoffe sie können mir helfen! vielen lieben dank
Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Soweit Sie den Kaufvertragsschluss unter Beweis stellen können, haben Sie einen Anspruch darauf, dass die Verkäuferin Ihnen den Kauf des Pferdes auch bestätigt, wenn Sie den Kaufvertrag vorlegen müssen, damit Ihnen die erforderlichen Dokumente für das Tier ausgestellt werden können.
Weigert sich die Verkäuferin, den Kaufvertrag zu fertigen, so sollten Sie selbst einen solchen Vertrag entwerfen. Setzen Sie in diesen Vertrag sämtliche erforderlichen Daten ein, wie Kaufpreissumme, Bezeichnung des verkauften Pferdes, Datum des Vertragsschlusses und die Namen von Verkäufer und Käufer. Sodann übersenden Sie der Verkäuferin den Entwurf, oder Sie legen ihn ihr persönlich vor. Fordern Sie sie zur Abgabe ihrer Unterschrift auf unter Hinweis auf den erfolgten Vertragsschluss und ihre Rechtspflicht zur Unterschriftsleistung. Weisen Sie die Verkäuferin dabei darauf hin, dass Sie den Rechtsweg beschreiten und notfalls eine Feststellungsklage auf Bestehen eines Kaufvertragsverhältnisses erheben werden, wenn sie sich weiterhin weigern sollte, ihre Unterschrift zu leisten. Übersenden Sie der Verkäuferin den Vertragsentwurf postalisch, setzen Sie ihr zugleich eine Frist zur Unterschriftsleistung von einigen Tagen, und kündigen Sie ihr - wie beschrieben - rechtliche Schritte bei anhaltender Unterschriftsverweigerung an.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt