Meine Frage
Unsere Neubauwohnung sollte im letzten Herbst fertig werden, was sich aber gewaltig verzögert.
Wir wohnten bis dahin in einer Eigentumswohnung, die wir verkauft und im Herbst verlassen hatten.
Da die neue Wohnung nicht fertig ist, wohnen wir jetzt zur Zwischenmiete.
Der Bauträger zahlt uns diese Miete, auch die Miete eines Lagers für unsere Möbel, sowie die Verzugszinsen wegen bisheriger Nicht-in-Anspruchnahme des Darlehens, plus eine zusätzliche Zahlung in Höhe von 1000 Euro.
Laut Kaufvertrag steht uns im Verzugsfalle eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 1500 Euro zu.
Der Bauträger steht auf dem Standpunkt, somit schon deutlich mehr als die 1500 Euro zu zahlen und uns damit bestens zu bedienen.
Wir unterscheiden das und meinen, die Miete für Wohnung + Lager + Verzugszinsen sind Schadensersatz, und die 1500.- sind Nutzungsentschädigung. Geleistet wird die Nutzungsentschädigung aber nur in Höhe von 1000.- statt 1500.-.
Ist nun unsere Unterscheidung korrekt oder befindet sich der Bauträger im Recht ?
Mit freundlichen Grüssen,
und herzlichen Dank für Ihre Bemühungen !
Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Ihr Rechtsgefühl trügt Sie nicht, denn tatsächlich muss in Anbetracht der von Ihnen vorgetragenen Umstände die Unterscheidung zwischen der zu erbringenden Nutzungsentschädigung und den Schadensersatzpositionen gemacht werden.
Der Schadensersatz soll die Schäden ausgleichen, die Sie als Folge des nicht vertragsgemäßen Verhaltens Ihres Vertragspartners erleiden. Da der Bauträger die verzögerte Fertigstellung der neuen Wohnung zu vertreten hat, ist er Ihnen zum Ersatz sämtlicher aus dieser schuldhaften Verzögerung entstehender Schäden verpflichtet. Denn damit verletzt der Bauträger seine vertragliche Hauptpflicht Ihnen gegenüber. Folge ist die Zahlung von Schadensersatz. Er umfasst insbesondere die anfallende Ziwschenmiete sowie die Miete für Ihre eingelagerten Möbel.
Demgegenüber zielt die Nutzungentschädigung auf den Ersatz derjenigen Vorteile, die sich aus dem Besitz der Neubauwohnung und den damit verbundenen Annehmlichkeiten ergeben. Es handelt sich in solchen Fällen um den Ausgleich immaterieller Schäden, die an Besitz und Genuss bestimmter Güter gebunden sind. Ein Nutzungsrecht erschöpft sich nach der Rechtsprechung nicht im bloßen Haben, sondern es soll dem Berechtigten die Verwirklichung seiner Lebensziele ermöglichen. Wird dies zeitweilig verhindert, so darf dies nicht nur rein monetär betrachtet werden. Vielmehr ist dann auch der ideelle Schaden auszugleichen.
Genau für diesen Fall ist aber in Ihrem Fall die Nutzungsentschädigung vorgesehen und gedacht. Sie soll die durch die verspätete Fertigstellung bedingte "entgangene Freude" abgelten. Sie dient daher einem grundsätzlich anderen Zweck als der Schadensersatz. Da sich der Bauträger Ihnen gegenüber vertraglich zudem in eindeutiger Weise zu monatlicher Zahlung von 1.500 Euro Nutzungsentschädigung verpflichtet hat, können Sie diesen auch an dieser Zusicherung festhalten.
Weisen Sie den Bauträger auf diese Rechtslage und seine übernommenen Verpflichtungen hin, und fordern Sie von ihm ungeschmälerte Auszahlung der vertraglich vereinbarten Entschädigungsleistungen.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt