Meine Frage
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor einem Jahr besichtigte ich eine Immobilie (über Makler) an der ich Interesse hatte. Den Makler beauftragte ich (Alleinauftrag) meine Immobilie zu verkaufen nur unter der Vorraussetzung die andere im Gegenzug zu erwerben.
Meinen Auftrag habe ich inzwischen fristgerecht gekündigt zum 10.02. An diesen letzten Tag erbrachte der Makler Interessenten.
Meine Frage nun:Ich habe gestern erfahren das das Haus an dem ich Kaufinteresse hatte nicht mehr zum Verkauf steht.
Daraufhin möchte ich natürlich mein Haus jetzt ebenfalls nicht mehr veräußern. Wie soll ich mich verhalten? Wie lange muss ich jetzt warten bis der Makler sich wieder bei mir meldet?Muss ich ein Coutage zahlen oder ggf.nur die Aufwandentschädigung?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Bei einem Maklervertrag ist zwischen einem Maklergeschäft über den Nachweis und einem solchen über eine Vermittlung zu unterscheiden. Sie haben mit dem Makler ein Vermittlungsgeschäft vereinbart. Dieses hatte zum Inhalt, dass der Makler Ihnen einen Käufer für Ihre Immobilie und Ihnen zugleich die Immobilie vermitteln sollte, für die Sie sich interessierten. Der Provsionsanspruch des Maklers war bei diesem Vermittlungsgeschäft folglich von vornherein an das Zustandekommen dieser beiden Verträge gebunden.
Haben Sie daher fristgerecht den Maklervertrag gekündigt, kann der Makler von Ihnen auch keinerlei Provision für seine Tätigkeit beanspruchen, denn das Vermittlungsgeschäft ist nicht zustande gekommen. Mit der erfolgten Kündigung ist das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Makler vielmehr beendigt.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt