Internetfalle 


Frage zum Online Abo

Ich habe eine Frage.

Mir hat eine Freundin im Studivz eine Seite mitgeteilt, wo ich ihre Bilder kommentieren sollte und ich auf den Button 18 klicken sollte, was ich tat um die Bilder anzusehen.

Da aber mein PC nicht richtig ging, konnte ich die Bilder auch nicht ansehen. Das war am 27.03.2011 um 21.25.

Schon am 28.03.2011 schrieb mir ein Inkassounternehmen, dass ich 89,00 zu zahlen habe.

Habe keine Mitgliedschaft erworben.

Bitte helfen Sie mir...was kann ich dagegen tun?

Hat man ein Widerrufsrecht?

Mit freundlichem Gruß

Hochachtungsvoll

Antwort von Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

RA-Huettemann.de

Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Sie sind offenbar Opfer typischer Internetabzocke geworden und sollten unter keinen Umständen Zahlung leisten. Für die Zahlungspflicht auf solch dubiosen Seiten gilt stets Folgendes: Soweit Sie in keiner Form auf das Zustandekommen einer vertraglichen Bindung oder auf eine Kostenpflichtigkeit von in Anspruch zu nehmenden Leistungsangeboten hingewiesen worden sind, ist in keinem Fall ein Vertrag entstanden, der Sie zu irgendwelchen Zahlungen verpflichten würde.

Vorsorglich können Sie ein Musterschreiben versenden, mit dem Sie eine vertragliche Bindung unter jedem rechtlich erheblichen Gesichtspunkt zurückweisen. Bringen Sie dieses Schreiben als Einschreiben mit Rückschein zur Versendung. Nutzen Sie hierzu das Musterschreiben des Verbraucherschutzes auf folgender Seite, und zwar den "Musterbrief zur Abwehr unberechtigter Forderungen gegenüber Volljährigen":

http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ129496481703247/link436441A.html

Sie können weitere Inkassoanschreiben ignorieren. Lassen Sie sich insbesondere nicht einschüchtern und unter Zahlungsdruck setzen. Es gehört zum üblichen Vorgehensmuster dieser Firmen, eine entsprechende Drohkulisse aufzubauen und den vermeintlichen Kunden Schufa-Einträge, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und dergleichen mehr in Aussicht zu stellen, um sie zur möglichst schnellen Zahlung zu veranlassen.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt