Helmlackierung 


Frage bezüglich falscher Lackierung

Hallo,

ich habe mir einen Helm lackieren lassen (ca. 500€) leider hat der lackierer die falsche vorlage verwendet und möchte dies nicht ändern.
Daraufhin hatte ich ihn per E-Mail angefragt und ein Musterentwurf von der Helmlackierung mitgesendet (Juni/Juli 2010).
Da mein kollege auch seinen Helm lackieren wollte aber erst 6 monate später einen neuen kaufte habe ich solange gewartet (Ende 2010).
Ich habe dann erneut die vorlagen für beide helme mitgesendet in der annahme der lackierer würde sich beide Bilder ansehen, was er aber nicht gemacht hat.
Also hat er den Entwurf den ich in der ersten E-Mail gesendet habe lackiert, was aber nicht der selbe ist wie in der zweiten mail wo ich die Designvorlage für beide Helme neu gesendet habe. Zur Sicherheit hatte ich alles auch noch per usb stick mitgesendet leider wurde auch dies nicht beachtet.

Nun zu meiner frage kann ich verlangen, dass der in der zweiten Mail und auf dem usb-stick befindliche Vorlage lackiert wird auch wenn er schon fertig ist mit dem lackieren der ersten Vorlage?

 

Antwort von Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Maßgeblich sind allein die Absprachen, die Sie mit dem Lackierer als Ihrem Vertragspartner getroffen haben. Haben Sie dem Lackierer klar zu verstehen gegeben, dass es sich bei der ersten Vorlage nur um einen noch nicht verbindlichen Musterentwurf handelt, ist auch noch keine Erfüllung eingetreten. Denn dann wusste der Lackierer, dass Sie möglicherweise ein anders Design wünschen. Er wäre dann verpflichtet gewesen, zunächst Rücksprache mit Ihnen zu halten, bevor er mit den Arbeiten beginnt.

Das gilt insbesondere dann, wenn der Lackierer vor Beginn der Arbeiten Ihre zweite Mail mit den neuen Vorlagen erhalten hat. Haben Sie ihn darauf hingewiesen, dass Sie ihm weitere Vorlagen per Mail zukommen lassen würden, war er auch verpflichtet, sich an Ihre Wünsche zu halten, denn dann war ihm klar, dass Sie nicht die erste Mustervorlage als Helmdesign wünschen, sondern vielmehr das Design, wie es sich aus der zweiten Mail für ihn erkennbar ergab.

Sie sollten daher den Lackierer unter Darstellung dieser Rechtslage schriftlich zu erneuter Lackierung nach der richtigen Vorlage und damit zu ordnungsgemäßer Vertragserfüllung auffordern.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt