Meine Frage
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte gerne eine Unternehmergesellschaft (UG) gründen. Aus gesundheitlichen Gründen ist es mir nicht möglich die Geschäfte selbst zu führen. Es soll ein Geschaeftsführer bestellt werden.
Eine Idee des potentiellen Geschäftsführer ist es, Kaltaquise im B2B durchzuführen. Ich habe Sorge dass dies rechtlich problematisch ist. Das ich mein eingesetztes Kapital verliere, ist ein kalkulierbares Risiko, allerdings möchte ich auf keinem Fall mit meinem Privatvermögen haften.
Für das Tun oder nicht Tun des Geschäftsführers möchte ich auf keinen Fall haften. Ist das möglich?
Vielen Dank fuer Ihre Antwort.
Grüsse
(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)
Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Die UG ist eine Sonderform der GmbH. Wie bei der GmbH ist die Haftung der Gesellschafter auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt (§ 13 Absatz 2 GmbHG). Dies liegt bei der GmbH bei mindestens 25.000 Euro, während es bei der UG theoretisch nur einen Euro betragen kann. Über diese Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit dem Gesellschaftsvermögen hinaus besteht grundsätzlich keine Haftung der Gesellschafter mit Ihrem Privatvermögen.
Sie müssen daher nicht befürchten, dass Sie für Verbindlichkeiten der UG mit Ihrem Privatvermögen in Anspruch genommen werden. Im Übrigen unterliegt der Geschäftsführer einer UG ebenso den Weisungen der Gesellschafter wie ein Geschäftsführer einer GmbH. Sie können daher durch entsprechende Anordnungen an den Geschäftsführer sicherstellen, dass keinerlei Geschäfte getätigt werden, die Sie nicht auch selbst für wirtschaftlich vertretbar halten.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Krisian Hüttemann
Rechtsanwalt