Geheimhaltungsvereinbarungen für Studienabschlussarbeit 


Meine Frage

Guten Tag,

meine Frage bezieht sich auf das Thema „Geheimhaltungsvereinbarungen während einer Studienabschlussarbeit“.

Derzeit befinde ich mich im letzten Semester meines Studiums und muss meine Abschlussthesis anfertigen.

Die Firma A, bei der ich bereits mein Praktikum absolvierte, hat mir die Ausarbeitung einer Studienabschlussarbeit angeboten. Das Angebot nahm ich an. Daraufhin schickte mir Firma A eine Geheimhaltungsvereinbarung, die die betreuenden Professoren unterschreiben sollten. In einem Gespräch mit den Professoren und dem Prüfungsamt der Hochschule stellte sich heraus, dass weder die Professoren noch das Prüfungsamt eine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnen wollen/können/dürfen. Eine unterschriebene Geheimhaltungsvereinbarung ist laut Firma A aber Voraussetzung um in dem Betrieb eine Abschlussarbeit anzufertigen. Selbst bei einem Gespräch zwischen der Firma A und der Hochschule konnte man sich nicht einigen.

Das Ende der Geschichte ist, dass ich ohne diese Geheimhaltungsvereinbarung die Abschlussarbeit bei der Firma A nicht schreiben darf. Schlecht wäre auch in evtl. folgenden Bewerbungen den Zusatz „aber Bitte nur melden, wenn Sie keine Geheimhaltungsvereinbarung von der Hochschule fordern“ einzufügen.

Daher meine Frage:
Wer hat in diesem Fall denn nun das Recht auf seiner Seite? Die Hochschule, die die Geheimhaltung der Firmeninternen Daten nicht gewährleisten kann/möchte oder die Firma, die auf die Geheimhaltung firmen- und projektinterner Sachverhalte auch von Seiten der betreuenden Professoren vertragliche Verschwiegenheit fordert?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.
 

Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

RA-Huettemann.de

Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Beide Seiten haben das Recht auf ihrer Seite, denn sowohl die legitimen Geheimhaltungsbelange des Unternehmens als auch die Interessen von Hochschule und Prüfungsamt verdienen den Schutz der Rechtsordnung. Das Unternehmen will sicherstellen, dass keine Interna fremdnütziger Verwertung zugeführt werden. Hochschule und Prüfungsamt wollen sich durch die Abgabe einer Verschwiegenheitsvereinbarung nicht rechtlich binden und in ihrer Wissenschafts- und Forschungsfreiheit Beschränkungen unterwerfen, die daraus folgen können, dass die Verwendung und Verwertung gefundener Ergebnisse an die Zustimmung des Unternehmens geknüpft oder gar ganz ausgeschlossen ist.

Diesen Zielkonflikt lösen Hochschulen unterschiedlich auf: Es gibt Universitäten - oder besser gesagt bestimmte Fakultäten -, die durchaus entsprechende Geheimhaltungsvereinbarungen mit Privatunternehmen abzuschließen bereit sind. Andere Universitätsverwaltungen sehen die Verpflichtung des Lehrpersonals bereits durch die beamtenrechtlichen Vorschriften, denen diese unterliegen, als hinreichend gewährleistet an. Sie lehnen daher den Abschluss von Verschwiegenheitsvereinbarungen ganz oder teilweise ab.

Ihre Frage lässt sich daher nicht abschließend und für sämtliche Hochschuleinrichtungen in Deutschland pauschal beantworten. Eine Antwort kann vielmehr immer nur punktuell und unter Berücksichtigung der jeweiligen Gepflogenheiten am Hochschulstandort erfolgen.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt