fehlerhafte Vertragsbestätigung von Stromio 


Meine Frage

Bitte informieren Sie mich wie ich vorgehen soll, um mich gegen diese fehlerhafte Vertragsbestätigung von Stromio zu wehren.

Folgender Sachverhalt:

In der Vertragsbestätigung vom 7. 3. 2011 (Lieferbeginn 1. 3. 2011) Tarif stromio basic wird ein Grundpreis von 125,33 Euro/Jahr genannt, bei Bestellung am 12. 12. 2010 war es noch 3,75 Euro monatlich, d.h. 45 Euro pro Jahr. Der Jahresverbrauch wurde angeblich vom örtlichen Netzbetreiber mit 3217 kWh angegeben, war aber de facto 1514 kWh, was durch Zusendung der Rechnung des Vorversorgers Teldafax am 16. 2. 11 nachgewiesen, aber von Stromio ignoriert wurde. Der monatliche Abschlag wurde auf 50 Euro festgelegt. Bei Teldafax zahlte ich zuletzt 30 Euro im Monat.

Ich habe die Einzugsermächtigung zurückgezogen. Was kann ich noch tun?

Vielen Dank, mit freundlichem Gruß

(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)

Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

RA-Huettemann.de

Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Sie sollten der Vertragsbestätigung durch Stromio umgehend schriftlich widersprechen und von dem Unternehmen verlangen, dass der Stromvertrag zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen durchgeführt wird. Haben Sie sich bei Vertragsabschluss auf einen Jahresgrundpreis von 45 Euro geeinigt, so ist dieser Preis Ihrem Strombelieferungsvertrag auch verbindlich zugrunde zu legen.

Sie sollten vor diesem Hintergrund Ihren Anbieter in dem Anschreiben auffordern, vertragsgemäße Erfüllung zu leisten. Legen Sie Ihrem Schreiben möglichst die Korrespondenz bei, aus der sich die Einigung über den ursprünglichen Jahresgrundpreis ergibt. Fügen Sie dem Schreiben ebenfalls eine Kopie der Jahresverbrauchsabrechnung Ihres Vorversorgers bei, die den Nachweis führt, dass Stromio von falschen Verbrauchszahlen ausgeht und als Folge dessen den Tarif zu Ihren Ungunsten berechnet hat.

Weisen Sie das Unternehmen unmissverständlich darauf hin, dass Sie die einseitige Vertragsänderung nicht hinnehmen werden und bei nicht vertragsgerechter Erfüllung von Ihrem Sonderkündigungsrecht gegenüber Stromio Gebrauch machen.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt