Familiendarlehen 


Frage zur Anrechnung des Erbes

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wohne mit meiner Ehefrau im Haus meiner Schwiegereltern. Nun wollen wir zusammen das Haus modernisieren. Meine Schwiegereltern würden die Kosten für die Dachsanierung übernehmen, wir würden die Fassadendämmung übernehmen. Uns stellt sich nun die Frage, da wir keine Eigentümer sind sondern lediglich Mieter, wie man dies festhält, sodass dies auf das Erbe angerechnet wird oder unseren Schwiedgereltern ein Privatdarlehen geben, das auf das Erbe anzurechnen wäre? Können Sie uns eine Empfehlung geben?

Mit freundlichen Grüßen

(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)

Antwort von Herrn Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

RA-Huettemann.de

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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Denkbar wäre zunächst, dass Sie mit den Schwiegereltern eine Abrede treffen, nach der der von Ihnen zu zahlende Mietzins ermäßigt wird. Dazu sollten die in etwa aufzuwenden Kosten für die Fassadendämmung kalkuliert werden. Auf dieser Grundlage lässt sich sodann über einen bestimmten Zeitraum (drei, fünf oder zehn Jahre) eine anteilige Reduzierung der Miete im Verhältnis zur Höhe des Invetsitionsbetrages errechnen.

Es besteht auch die Möglichkeit, den Schwiegereltern den Betrag in Form eines Darlehens zu gewähren. Hierbei sind Sie in der Gestaltung des Vertrages frei und können etwa vereinbaren, dass das Darlehen ratenweise zurückgeführt oder in einem Einmalbetrag abzulösen ist. Auch bei der Entscheidung, ob Sie einen Darlehnszins erheben wollen, sind Sie frei und könnten darauf mit Blick auf den Umstand verzichten, dass die Aufwendungen später einmal Ihnen zustatten kommen werden, soweit Sie in dem Haus wohnen bleiben sollten.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt