Amazon Zahlung ohne Ware erhalten zu haben 


Meine Frage


Ich habe vor Weihnachten 6 verschiedene Artikel über Amazon gekauft. (gleicher „Warenkorb“).
Vier dieser Artikel wurden korrekt abgebucht, zwei weitere Artikel seltsamerweise nicht. (Konto war gedeckt und i.O.)

Ich bekam von Amazon den Hinweis, dass das Konto erloschen sei und die Abbuchung nicht möglich sei.
Mittlerweile hatte ich jedoch einen dieser Artikel (Kaffeemachine für 620 €) an den Verkäufer innerhalb 14 Tagen zurück geschickt, den Kauf also storniert und Amazon-marketplace von der Rücksendung sofort informiert.

,Den 2. Artikel habe ich bezahlt.
Nun verlangt Amazon, dass ich die zurückgesendete Kaffeemaschine dennoch zahlen soll und hat ein Inkassobüro beauftragt.

Die Argumentation von Amazon: Amazon hätte den Verkäufer das Geld schon in Vorleistung übergeben und ich müsse nun an Amazon zahlen.

Meine Argumente: Ware, die ich ordnungsgemäß innerhalb der Frist zurückgegeben habe, muss ich nicht bezahlen und dass Amazon nicht abbuchen konnte, ist nicht mein Verschulden.

Wer hat Recht?

Vielen Dank.

Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

RA-Huettemann.de

Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Sie müssem an Amazon keinerlei Zahlung erbringen, denn Amazon ist überhaupt nicht Ihr Vertragspartner geworden. Vielmehr ist Amazon-Marketplace hier allenfalls als Vermittler aufgetreten. Die auf Amazon-Marketplace vertretenen Unternehmen erbringen Ihre Angebote gänzlich eigenständig und unabhängig von dem Unternehmen Amazon selbst. Eine vertragliche Bindung zu Amazon kann also gar nicht begründet werden, wenn Sie mit einem dieser Anbieter einen Vertrag abschließen. Vielmehr werden aus einem solchen Vertrag nur Sie selbst und das jeweilige Unternehmen, für dessen Angebot Sie sich entscheiden, berechtigt und verpflichtet.

Daraus folgt, dass Ihr Vertragspartner allein der Anbieter/Verkäufer der Kaffeemaschine geworden ist. Nur ihm gegenüber waren Sie zur Kaufpreiszahlung verpflichtet, und nur ihm gegenüber konnten Sie Lieferung der Ware verlangen. Welche internen Absprachen und Vereinbarungen Amazon mit diesem Anbieter - und eventuell auch anderen Verkäufern auf der Plattform - darüber hinaus getroffen haben mag, muss Sie grundsätzlich nicht interessieren.

Hat Amazon die Ihnen gegenüber behauptete Abrede mit dem Verkäufer tatsächlich in dieser Form getroffen, so wäre sie rechtlich gänzlich unbeachtlich. Es würde sich nämlich um einen Vertrag zu Lasten Dritter handeln, der grundsätzlich unzulässig ist. Ist Amazoan gegenüber dem Verkäufer - aus welchem Grund auch immer - in Vorleistung getreten, so kann das Unternehmen nicht das damit verbundene wirtschaftliche Risiko kurzerhand auf Sie abwälzen. Diese vertragliche Konstruktion kannten Sie nicht, Sie wurde Ihnen bei Vertragsschhluss auch nicht offen gelegt, und Sie hätten sich schließlich darauf auch nicht einlassen müssen. Die von Amazon behauptete Vorleistung begründet eine vertragliche Bindung ausschließlich zwischen Amazon und dem Verkäufer - unter keinen denkbaren Umständen aber zu Ihren Lasten. Die Folge ist, dass auch allein Amazon das entsprechende Forderungsausfallrisiko zu tragen hat.

Weisen Sie daher die Forderung des Unternehmens unter Berufung auf diese eindeutige Rechtslage zurück.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt