Restschuldversicherung kündigen? 


Unsere Frage

 

Hallo,

die Sache ist die:

Wir haben im April dieses Jahres einen Privatkredit bei der Santander Bank aufgenommen, der jetzt im Zuge einer Immobilenfinanzierung mit abgelöst werden soll.

Mal ganz davon abgesehen, dass der Hausfinanzierer der Santander Bank schon vor einem Monat meine Genehmigung zur Einholung der bestehenden Forderungen unterbreitet hat, hat diese sich bis dato nicht darauf reagiert. Bei einem Anruf heute antwortete man mir lapidar, es hätte ihnen keine Vollmacht vorgelegen. Wohlgemerkt, diese habe ich selbst und meine Frau unterschrieben und dem Immobilienfinanzierer zugesandt. Hab es auch heute noch in Kopie vorliegen.

Etwas erstaunt hat mich dann die Summe, die mir die halbwegs freundliche Dame am Telefon als Ablöseforderung unterbreitete. Die war nämlich höher, als der eigentliche ursprüngliche Netto-Kreditbetrag. Schuld daran ist die darin enthaltene Restschuldversicherung, die ich, wie man mir sagte separat kündigen müsse.

Hab also beim Versicherer angerufen und ihm meine Absicht mitgeteilt. Der sagte, dass ich natürlich kündigen könne. Im Mai 2013!!!!

Hab mir den Kreditvertrag und alle Unterlagen x-mal durchgelesen. Nirgendwo wird darauf hingewiesen, dass die RSV eine derart lange Mindestlaufzeit hat. Ich frage mich auch wofür, wenn es doch nach Ablösung des Kredites gar nichts mehr abzusichern gibt...

Gibt es irgendwelche Erfahrungswerte / Tipps/ Ratschläge? Was kann man tun? Kann man etwas tun?

Selbst wenn das bis Mai 2013 laufen müsst, wieso kann man den dann im Mai 2013 zurückzuzahlenden Betrag nicht auch schon heute/jetzt auszahlen. So hätte die Versicherung ihre angeblich nach Mindestvertragslaufzeit zustehenden Beiträge/Forderungen, aber ich müsste nicht bis 2013 warten.

Lieben Gruß und danke für Rat

 

Hinweis: Der Fragende hatte diese Frage zuerst bei Wer Weiss Was veröffentlich und im Anschluss hier nochmals eingereicht.

 

Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

RA-Huettemann.de

Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

 

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Grundsätzlich ist auch ein Verbraucherkredit restschuldversicherungsfähig. In aller Regel macht der Abschluss einer RSV allerdings wirtschaftlich nur dann Sinn, wenn tatsächlich finanzielle Risiken abzusichern sind, die sich bei entsprechend langen Kreditrückzahlungszeiträumen aus der Möglichkeit unvorhergesehener Arbeitslosigekeit oder Krankheit ergeben können. Handelt es sich dagegen um einen überschaubaren Darlehensbetrag, und verfügt der Kreditnehmer über ein gesichertes Einkommen oder sonstige zur Sicherung der Darlehensrückzahlung einsetzbare Vermögenswerte, sollte von dem Abschluss einer RSV abgesehen werden.

Wenngleich das Gesetz den Abschluss einer RSV nicht verlangt, entspricht es verbreiteter Bankenpraxis die Ausreichung beantragter Kredite von dem Abschluss einer RSV abhängig zu machen. Vielfach enthalten die Vertragsbedingungen der Kreditinstitute Klauseln, die eine zwingende Koppelung von Kredit und RSV vorsehen. Hintergrund ist die marktübliche Kooperation zwischen Banken und Versicherungsgesellschaften auf dem Gebiet der Kreditausfallsicherung. Nicht selten entwickeln Bank und Versicherungsunternehmen eine einheitliche Vertriebsstruktur, die dem Kunden Kredit und Versicherungsprodukt "aus einer Hand" anbieten. Beide Partner solcher Kooperationsabsprachen verpflichten sich dabei, Bewerbung und Vertrieb ihrer Finanzprodukte aufeinander abzustimmen. Durchaus üblich ist daher die Aufnahme einer Klausel in den Kreditantrag, die den Abschluss einer RSV des mit der Bank zusammenarbeitenden Versicherers zur Bedingung für die Kreditbewilligung macht. Das wirtschaftliche Interesse der Banken folgt dabei aus der Zahlung von Provisionen, die der Versicherer für jeden Neuabschluss einer RSV an die Partnerbank leistet. Für Kreditnehmer dagegen führt der Abschluss einer RSV regelmäßig zu einer erheblich höheren Gesamtkreditbelastung, und bei Einpreisung der durch die RSV bedingten Mehrkosten entpuppt sich manch vermeintlich günstiger Verbraucherkredit als unverhältnismäßig überteuert.

Das Versicherungsunternehmen ist jedoch nicht berechtigt, den Versicherungsnehmer an dem Vertrag festzuhalten, wenn der zu sichernde Kredit abgelöst wird. Haben Sie sich daher entschlossen, Ihren Kredit umzuschulden oder vorzeitig zu tilgen, so haben Sie auch das Recht, die für diesen Kredit abgeschlossene RSV zu kündigen. Die Voraussetzungen einer solchen Kündigung sind allerdings nicht in Ihrem Kreditvertrag geregelt, sondern ergeben sich aus Ihrem Versicherungsvertrag. Die Ihnen erteilte Auskunft, wonach Sie Ihre RSV separat kündigen müssen, ist insoweit zutreffend, denn hinsichtlich der RSV stehen Sie in vertraglichen Beziehung ausschließlich mit der Versicherung.

Die Einzelheiten zu einer Kündigung der RSV sind zumeist Gegenstand entsprechener Vertragsklauseln in dem Versicherungsvertrag, den Sie daraufhin prüfen sollten. Enthält Ihr Versicherungsvertrag eine solche Kündigungsklausel nicht, so steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn Sie den Kredit kündigen, denn damit entfällt notwendigerweise der Sicherungszweck der RSV. Die Auskunft Ihres Versicherers, eine Kündigungsmöglichkeit für die RSV bestehe derzeit nicht, ist nicht zutreffend. Haben Sie Ihren Kredit bei der Bank gekündigt, so ist der Versicherer verpflichtet, auch die Kündigung der RSV hinzunehmen.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt