Meine Frage
Hallo, ich habe meinen Wohnsitz in einen anderen Landkreis verlegt und versäumt mein Auto auf diesen anzumelden. Nun hat mir die jetzt zuständige Zulassungsbehörde ein paar Briefe geschrieben und unter anderem mit einem Zwangsgeld von 200 Euro gedroht wenn ich das Auto nicht ab- bzw. ummelde.
Leider ist dieser Bescheid irgendwo bei mir unter gegangen und nun kam das Schreiben dass ich 200 Euro Zwangsgeld bezahlen soll.
Und nun meine Frage, kann man dagegen jetzt noch irgend etwas tun? Evtl. dass man sagt das Auto wurde verkauft, oder irgendwie so etwas? Ich steck sonst echt in der Klemme. Bitte helft mir.
Liebe Grüße
Auf euch aufmerksam geworden bin ich durch Google.
Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Die Verteidigungsaussichten gegen den jetzigen Zwangsgeldsbescheid sind leider als eher gering einzuschätzen. Da Sie die Ihnen zuvor zugegangenen Bescheide unangefochten gelassen haben, sind diese in Bestandskraft erwachsen. Gegen diese früheren Bescheide können Sie daher nichts mehr ausrichten. Damit steht Ihre grundsätzliche Verpflichtung zur Zahlung des Zwangsgeldes aber fest. Diese können Sie auch nicht mehr dadurch abwenden, dass Sie dem jetzigen Bescheid widersprechen.
Sie sollten daher versuchen, an die Behörde heranzutreten und mit dieser eine für Sie tragbare Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen, falls Sie das Zwangsgeld nicht auf einen Schlag bezahlen können. Legen Sie in Ihrem entsprechenden Antrag dar, dass Sie derzeit nicht in der Lage sind, die komplette Summe aufzubringen, und unterbreiten Sie der Behörde zugleich ein konkretes Angebot nach Dauer und Höhe einer Ratenzahlungsvereinbarung.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt