Führerschein von Fahrlehrer als Pfand einbehalten 


Meine Frage

Ich habe am 15.3.2011 meine praktische Führerschein Prüfung bestanden, als mir der Prüfer den Führerschein überreicht hatte, hat Ihn mir mein Fahrlehrer weggenommen und gesagt, er behalte ihn als Pfand, bis ich die restlichen Betrag von ca. 500 € die ich Ihm noch schuldig bin, gebe. Ich hatte Ihm Ratenzahlungen angeboten und gesagt das er sein Geld sicher bekommt.

Meine Frage ist jetzt darf er Ihn als Pfand behalten, oder muss er Ihn mir aushändigen??

Mit freundlichen Grüßen

(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)

Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

RA-Huettemann.de

Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Ihr Fahrlehrer war keineswegs berechtigt, Ihren Füherschein an sich zu nehmen und einzubehalten. Gibt er diesen auf Ihr Anfordern nicht unverzüglich an Sie heraus, so sollten Sie Strafantrag stellen und sich der Vollzugshilfe der Polizei bedienen, um sich wieder in Besitz Ihres Fürerscheines setzen zu lassen. Denn unter den von Ihnen geschilderten Voraussetzungen macht sich der Fahrlehrer einer Unterschlagung strafbar.

Auch wenn Ihr Fahrlehrer noch offene Forderungen gegen Sie hat, ist er nicht befugt, diesen Zahlungsanspruch auf dem Wege des Faustrechts und der Selbstjustiz durchzusetzen. Für die Verfolgung und Durchsetzung privatrechtlicher Forderungen stellt der Rechtsstaat verschiedene Mittel, Wege und Verfahren bereit, derer der Bürger sich bedienen kann. Er darf sich aber nicht außerhalb dieser Regeln stellen und das Recht in die eigenen Hände nehmen.

Ihr Fahrlehrer kann mit Ihnen daher zum Beispiel eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen, er kann - wenn Sie nicht zahlen - seine Forderung mahnen und notfalls einklagen. Er hat aber kein Recht, Ihren den Führerschein abzunehmen, um Sie zahlungsbereit zu machen.

Ihr Fahrlehrer ist folglich zu sofortiger Aushändigung des Führerscheins an Sie verpflichtet. Weisen Sie ihn unmissverständlich darauf hin, und geben Sie ihm zu verstehen, dass Sie nicht zögern werden, notfalls die Polizei einzuschalten.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt