Verlust einer Zahnprothese im Krankenhaus 


Meine Frage

Hallo,

Meine Mutter war zu einer Rehamassnahme in einer Klinik auf einer Pflegestation.
Leider hat das Krankenhauspersonal die obere Zahnprothese in den Müll geworfen. Meine Mutter hat Pflegestufe 2, ist fast blind (Sehstärke unter 2%), und leidet unter Demenz. Das Krankenhaus sagte mir zu, dass sie es ihrer Versicherung melden würde und alles (Zahnarztrechnung über 1200 Euro) bezahlt würde.

Jetzt meldete sich die Versicherung bei mir und lehnte jede Zahlung ab, da ich beweisen müsste, dass das Krankenhaus die Zähne wegeworfen hat, und dass das Krankenhaus nicht Personal einstellen kann, die auf die Sachen der Patienten aufpassen.

Da aber meine Mutter nach 2 Schlaganfällen und der Verlust der Sehfähigkeit und Demenz nicht mehr auf sich selbst achtgeben kann, müsste doch das Personal ein wenig darauf achten, da sie ja auf einer Pflegestaion untergebracht war.

Ich hoffe sehr, dass Sie mir weiterhelfen, wie ich nun weiter verfahren kann/soll.

Vielen Dank im vorraus
(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)

Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Mit der - wenn möglicherweise auch versehentlichen - Entsorgung der Prothese ist das Eigentum Ihrer Mutter verletzt worden. Dies ist auch schuldhaft geschehen, denn es hätte der handelnden Pflegeperson oblegen, Nachforschungen darüber anzustellen, wem die Prothese gehört. Keinesfalls war die Pflegeperson berechtigt, die Prothese ohne weiteres zu entsorgen. Damit ist die verkehrsübliche Sorgfalt, die gerade unter den besonderen Bedingungen eines Pflegeheimes für ältere und demenzerkrankte Menschen geschuldet wird, in gober Weise verletzt worden. Den aus dieser schuldhaften Eigentumsverletzung entstehenden Schaden hat das Pflegeheim zu ersetzen, denn es hat für ein Verschulden des Pflegepersonals wie für eigenes Verschulden einzustehen (§ 278 BGB).

Die Argumentation der Versicherung muss Sie nicht interessieren, denn Ihr Anspruch richtet sich gegen das Pflegeheim. Zutreffend ist allerdings, dass Sie als Anspruchsteller nachweisen müssen, dass eine der Pflegekräfte die Prothese entsorgt und damit die zum Schadensersatz verpflichtende Eigentumsverletzung begangen hat. Üblicherweise enthalten die Heimverträge sinngemäß hierzu etwa folgende Vereinbarung:

Für das Abhandenkommen von Gegenständen wie Brillen oder Zahnprothesen haftet das Krankenhaus nur, wenn die Umstände des Abhandenkommens und der dafür Verantwortliche eindeutig feststehen. Eine Haftung erfolgt somit nur, wenn unsere Bediensteten für den Schaden verantwortlich sind.

Soweit Sie also darlegen und im Bestreitensfalle unter Beweis stellen können, dass eine Pflegekraft die Prothese entsorgt hat, steht Ihnen auch eine entsprechender Schadensersatzanspruch zu.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt