Unkostenpauschale bei Heimarbeit 


Meine Frage

Ich habe mich auf eine Stelle in Heimarbeit beworben. Es handelt sich um freien Mitarbeitervertrag ( auch auf 400 € Basis möglich ).
Ich habe eine Probezeit von wenigen Tagen, danach werde ich bei Eignung bezahlt.

Jedoch wird in dem Vertrag eine Aufwandsentschädigung / Einrichtungspauschale verlangt. Ist das rechtlich erlaubt? Was mache ich denn, wenn ich nach der Probezeit nicht weiter beschäftigt werde, aber die Pauschale bezahlt habe? Dürfen die das verlangen?

(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)

Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

RA-Huettemann.de

Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Sie sollten grundsätzlich sämtlichen Angeboten in Sachen Heimarbeit besonders kritisch gegenüber stehen, die Ihnen die Erzielung eines unrealistisch hohen Nebenverdienstes versprechen. Nicht selten handelt es sich hierbei um so genannte Lockvogelangebote, die in plakativer Weise die vermeintlichen Vorteile des betreffenden Angebots - geringer Arbeitseinsatz und hohe Verdienstspanne - in den Vordergrund stellen. An versteckter Stelle findet sich dann zumeist ein Hinweis darauf, dass der Kunde vor Aufnahme der Tätigkeit an den Anbieter eine Unkostenpauschale/Aufwandsentschädigung/Einrichtungsgebühr zu zahlen hat oder dass er zur Ausübung der Arbeit Einführungsliteratur oder entsprechende Kursmaterialien kaufen muss.

In zahlreichen Fällen leisten arglose Verbraucher zunächst Zahlungen in nicht unbeträchtlicher Höhe in Erwartung eines lukrativen Nebenverdienstes. Rasch kann sich dann herausstellen, dass die Arbeit nicht hält, was der Anbieter zuvor versprochen hat. Typischerweise wird Verbrauchern - wie in Ihrem Fall auch - ein Vertrag als freier Mitarbeiter angeboten, denn dieser verpflichtet den Anbieter zu nichts. Das Risiko, dass sich die verauslagten finanziellen Aufwendungen für den Nebenjob tatsächlich einmal rechnen, trägt folglich ausschließlich der Verbraucher oder Heimarbeiter.

Sie sollten dem Angebot deshalb ein gesundes Maß an Skepsis entgegenbringen. Versuchen Sie im Internet weitere Informationen über das Unternehmen zusammenzutragen, bevor Sie sich entscheiden.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt