Stromio zu hohe Abschläge 


Frage zur Einbehaltung der Abschlagzahlungen von Stromio

Ich habe Probleme mit meinem Stromanbieter Stromio.

Er reagiert nicht auf Fragen am Telefon und E-Mails, wegen der zu hohen Abschläge. Nun habe ich mir die Beträge vom Lastschriftverfahren zurück buchen lassen.

Was wird mir passieren wenn ich in Zukunft nicht den komplett zu hohen Abschlag zahle und immer wieder die Beträge zurück buchen lasse?

Was passiert wenn Stromio mir kündigt, haben sie Anspruch auf Schadensersatz?

 

Antwort von Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

RA-Huettemann.de

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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Soweit der Anbieter Ihnen Abschläge in Rechnung stellt, die nicht den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen, auf die Sie sich bei Vertragsabschluss geeinigt haben, kommt Ihnen ein entsprechendes Sonderkündigungsrecht zu. Von diesem Sonderkündigungsrecht können Sie allerdings nur innerhalb einer bestimmten Zeitspanne Gebrauch machen, nachdem Ihnen Stromio die Erhöhung der Abschläge mitgeteilt hat.

Zudem müssten Sie Ihr Kündigungsrecht in schriftlicher Form ausüben, also die Sonderkündigung per Brief oder Fax aussprechen. Ob dies fristwahrend in Ihrem Fall noch möglich ist, kann ohne genaue Kenntnis der Sachverhaltsumstände nicht abschließend beurteilt werden.

Haben Sie die Frist für eine Sonderkündigung verstreichen lassen, so haben Sie sich in schlüssiger Weise mit den neu festgesetzten Abschlagszahlungen einverstanden erklärt. Unter diesen Bedingungen können Sie den Vertrag mit Stromio nur unter Einhaltung der vertraglich bestimmten ordentlichen Kündigungsfrist auflösen.

Zahlen Sie unter diesen Umständen nicht die Abschläge, oder buchen Sie diese zurück, so wird Ihnen der Anbieter sämtliche nicht eingelöste Lastschriften in Rechnung stellen. Zudem droht Ihnen dann die Kündigung des Vertrages seitens des Anbieters.

Nicht selten wird in solchen Fällen von Stromversorgungsunternehmen zusätzlich zu den naoch ausstehenden Abschlagszahlungen eine Schadenspauschale erhoben. Eine solche Strafzahlung kann aber nur geltend gemacht werden, wenn dies in den Vertragsbedingungen auch ausdrücklich so vorgesehen ist. Sie sollten Ihre Vertragsunterlagen daraufhin überprüfen, ob ein wirksame Einbeziehung einer solchen Klausel in Ihren Stromvertrag vorliegt.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt