Weiterführende Frage zur Schufaeintragslöschung
(siehe: http://www.geld-magazin.info/frag-einen-anwalt/verbraucherrecht/schufaei...)
Zu meinem Anliegen hätte ich noch die Frage, ob mir eine Klage gegen meinen Lebenspartner dabei helfen würde, den Schufaeintrag zu löschen. Gibt es Erfahrungswerte bzgl. des Erfolges dabei?
Es wäre es mir unter diesen Umständen wert, denn dieser Eintrag würde mich 3 Jahre lang unverschuldet belasten. Im Mai erwarte ich ein Kind und das macht es alles nicht einfacher, sondern erschwert die Lage zusätzlich zukünftig.
Vielen Dank im Voraus.
Herzliche Grüsse
Antwort von Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt Stellung nehme.
Leider wird Ihnen auch eine Klage gegen Ihren Lebenspartner hier in der Sache nicht weiterhelfen können. Worauf sollte eine solche Klage auch gerichtet sein? Da Sie den Mobilfunkvertrag auf Ihren eigenen Namen abgeschlossen haben, wirkt der Vollstreckungsbescheid leider auch gegen Sie, selbst wenn Sie die eingetretenen Zahlunsstörungen letztlich nicht verschuldet haben. Diese Rechtswirkungen lassen sich auch mit einer Klage gegen Ihren Lebenspartner nicht mehr beseitigen.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt