Schenkung einer Immobilie 


Meine Frage

Hallo,

ich hoffe, Sie können uns ein wenig weiterhelfen. Habe diese Seite von Bekannten empfohlen bekommen.

Die Großeltern meines Mannes haben sich leider keine gegenseitige Vollmacht gegeben. Die Oma ist jetzt so schwer an Demenz erkrankt, dass sie in ein Pflegeheim ziehen mußte. Mein Mann hat bei Gericht die Betreuung beantragt. Innerhalb der nächsten vier Wochen soll das geprüft werden. Er wird sicher die Betreuung erhalten, weil es sonst niemand machen will bzw. kann. Oma kann nicht mehr reden, laufen auch nicht, ist zeitlich überhaupt nicht orientiert.

Nun ist folgendes Problem. Opa wohnt von uns 60km entfernt im Haus, was ihm und Oma gehören. Er möchte gern mit uns zusammen ziehen. Unser Haus ist aber zu klein. Es müßte ein neues Haus gekauft werden. Mein Mann möchte den ganzen Streß nur auf sich nehmen, wenn das Haus zumindest zur Hälfte auf seinem Namen läuft.

Darf Opa meinem Mann jetzt was schenken? Die Schenkung wäre auch im Sinne von Oma.

Darf Opa jetzt überhaupt über das Bargeld verfügen? Noch gibt es keine Betreuung. Wie ist es, wenn mein Mann dann die Betreuung hat? Ein Großteil des Geldes ist bei der Postbank auf gemeinsamen Sparbüchern. Die können ja gar nicht gekündigt werden. Oder kann man einen Verkäufer auch mit einer Abtretung des Sparbuches bezahlen? Dürfte Opa das überhaupt?

Das Haus von Oma und Opa müßte verkauft werden. Kann das gemacht werden?

Wenn das mit der Schenkung geht, gehört das dann nur meinem Mann? So dass dann Opa und mein Mann als Eigentümer eingetragen sind?

Falls es wichtig ist, für die Bezahlung des Altenheimes ist ausreichend gesorgt.

Ich hoffe, ich habe alles wichtige geschrieben und es nicht zu durcheinander ist.

Vielen Dank im Vorraus für eine Antwort.

Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

RA-Huettemann.de

Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Ich empfehle Ihnen in Anbetracht des umfassenden Frage- und Beratungsbedarfs unbedingt die zeitnahe Einschaltung eines Anwaltes, besser noch eines Notars. Im Rahmen dieses Mediums, das allenfalls eine erste rechtliche Orientierung vermitteln kann, ist eine solche Beratung nicht annährend zufriedenstellend zu leisten.

Das gilt vor allem deshalb, weil die aufgeworfenen Einzelfragen aus dem Bereich des Erb-, Betreuungs- und Grundstücksrechts aus der Ferne und ohne gründliche Kenntnis der näheren Sachverhaltsumstände kaum seriös zu beantworten sind. Vor diesem Hintergrund auch meine Empfehlung, einen Notar zu konsultieren, denn wenn Sie sich tatsächlich unter den aufgezeigten Bedingungen zum Hauskauf entschließen sollten, bedarf es umso mehr einer ausführlichen Beratung.

Diese sollte möglichst von einem Notar erbracht werden, der über die entsprechende Expertise in der erb-, schenkungs- und grundstücksrechtlichen Vertragspraxis verfügt. Denn die erforderlichen Beurkundungen bedürfen ohnehin der notariellen Beurkundung.

Ich hoffe, Ihnen eine erste Orientierung verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt