Sachbeschädigung durch Firma bei Renovierung  


Meine Frage

Hallo.
Ich habe eine Frage zu einem Bauarbeitsvorgang.

Folgende Situation: an einem Haus, das umgebaut werden soll, waren die Abrissarbeiten noch nicht beendet. Das Holzdach musste noch abgerissen werden. Aber die neuen Fenster waren schon eingebaut. Für Holzbretter und Eternit werden die Container und spezielle Säcke benötigt, und die wahren noch nicht geliefert.

Aber die Arbeiter würden gedrängt dem Mühl schnell aufzuräumen. Sie haben versucht die Fenster mit Karton und Bretter zu schützen und haben den Eternit von dem Dach einfach runter geschmissen. Es würde je doch zwei Fenster beschädigt. Zu dem Zeitpunkt würden noch an weitere neun Fenster Beschädigungen festgestellt. Wer diese Beschädigungen zugefügt hat – lässt sich nicht mehr feststellen. Aber der Bauleitung will dafür die Arbeiter verantwortlich machen.

Meine Frage ist: ob es Sinn macht dagegen rechtlich vorzugehen? Wer trägt die Verantwortung für die beschädigte Fenster?

Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus.
(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)

Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

RA-Huettemann.de

Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Ihnen stehen Schadensersatzansprüche gegen die Bauleitung, beziehungsweise gegen die Baufirma aufgrund der an den Fenstern eingetretenen Beschädigungen zu. Der mit der Firma geschlossene Vertrag verpflichtet diese, bei Durchführung der geschuldeten Arbeiten mit aller erforderlichen Sorgfalt vorzugehen. Hierzu gehört insbesondere die Verpflichtung, das Eigentum des Vertragspartners von jeglichen Beschädigungen freizuhalten und die Arbeiter entsprechend anzuweisen. Gegen diese Verpflichtung ist in Ihrem Fall in schuldhafter Weise verstoßen worden, so dass Sie gegen die Firma entsprechende Ersatzansprüche geltend machen können

Dass die Schäden hier durch ein zumindest fahrlässiges Fehlverhalten der Bauarbeiter entstanden sind, steht der Haftung der Bauleitung/Baufirma nicht entgegen. Die Bauarbeiter sind die Vertragserfüllung der Firma als deren Erfüllungsgehilfen eingeschaltet. Deshalb hat sich die Firma das Verschulden der Bauarbeiter wie eigenes Verschulden zurechnen zu lassen. Die Firma kann sich folglich ihrer Haftpflicht nicht durch den Verweis auf die Arbeiter entziehen.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt